Geschwindigkeitsschild mit Zusatzzeichen?

1 Antwort

Sobald du sicher sagen kannst, dass die Begründung für die Geschwindigkeitsbegrenzung – Baustelle, Fahrbahnverengung oder was auch immer – vorüber ist, darfst du wieder die ursprüngliche Geschwindigkeit fahren.

Im übrigen muss die Begründung immer unter der Geschwindigkeitsangabe stehen, nicht darüber. Das ist für dich vor allem dafür wichtig, wenn verschiedene Einschränkungen vorgegeben sind mit einer Begründung am Mast und einige Einschränkungen unterhalb der Begründung am Mast hängen, dann gilt diese Einschränkung für dich nämlich nicht nur in Bezug auf die angegebene Begründung, sondern darüber hinaus. Zum Beispiel am Mast von oben nach unten: 30 KMH, Schule, Überholverbot. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt so lange, bis du sicher die Schule passiert hast, das Überholverbot darüber hinaus.
Ich hoffe du verstehst was ich meine, sonst frag gerne noch mal nach.