Gemeinschaftsgebet?

1 Antwort

Wa Aleykum assalam.

In der Regel muss Al-Fatiha in jeder Rak'ah vollständig rezitiert werden. Wenn du sie in der dritten Rak'ah nicht beendet hast, bevor der Imam „Allahu Akbar“ gesagt hat, kann das Gebet gemäß der Schafi'i-Rechtsschule als nicht gültig betrachtet werden.

Quelle:

Der Prophet Muhammad (s.a.w.) sagte: „Wer die Fatiha nicht rezitiert, dessen Gebet ist unvollständig.“ (Sahih al-Bukhari, Hadith 756)

Schafi’i Madhhab: Laut der Schafi’i-Rechtsschule ist das Rezitieren von Al-Fatiha in jeder Rak’ah verpflichtend. Wenn du es nicht vollständig rezitierst, wird das Gebet als nicht gültig angesehen, es sei denn, es gibt eine Entschuldigung, wie das Gebet in Gemeinschaft mit dem Imam, der das Rezitieren von Al-Fatiha für die Gebetsgemeinschaft übernimmt.

Woher ich das weiß:Recherche