Geldstrafe wegen Graffiti wie hoch kann das werden?

7 Antworten

ich weiß das es wahrscheinlich keine Freiheitsstrafe sondern „nur“ eine Geldstrafe und Sozialstunden geben wird.

Nö, weisst du nicht. Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.

Wenn es gut läuft, wird das Verfahren gegen eine Auflage wie Arbeitsstunden eingestellt, ansonsten gibt's halt ne Jugendstrafe.

Bezahlen musst du für den angerichteten Schaden, das ist aber Zivilrecht und hat mit dem Strafverfahren nichts zu tun.

Deine Eltern werden sich freuen, wenn ihnen dann die Rechnungen für die Beseitigung zugestellt wird. Das geht dann schon mal schnell in den fünfstelligen Bereich bei der Menge. Und bei dir bin ich mir nicht sicher, ob es "nur" mit Sozialstunden getan ist - wenn, dann werden sie recht hoch ausfallen. Geldstrafe gibt es m. W. im Jugendstrafrecht nicht.

ZuumZuum  11.01.2022, 13:44

Deine Eltern werden sich freuen, wenn ihnen dann die Rechnungen für die Beseitigung zugestellt wird.

Die sie aber nicht begleichen müssen, die Eltern sind nicht der Täter. Wenn er älter als sieben Jahre ist, ist er deliktfähig und kann für den Schaden selber haftbar gemacht werden, bis zu 30 Jahre lang.

1

Musst es höchstens Selbst wegmachen, und es kommt eine Geldstrafe hinzu wie hoch sie sein wird siehst du dann ja.

Von Experte farbwasser bestätigt

Der sogenannte Strafrahmen, also Ober- und Untergrenze der möglichen Strafe, hängen davon ab welcher Tatbeständ erfüllt ist. Die genaue Strafzumessung, also die individuelle Strafe im Einzelfall, hängt von der Schwere der Tat, der Schuld und vielen weiteren Faktoren ab, von denen ich hier nur die wichtigsten nennen werde.

Auf den Grundtatbestand, die einfache Sachbeschädigung durch Graffiti gemäß § 303 II StGB, steht eine Strafe von maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, während die gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 II StGB mit bis zu drei Jahren Haft oder (einer entsprechend höheren) Geldstrafe bedroht ist. Die geringstmögliche Strafe der hier genannten Delikte steht mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe auf den Hausfriedensbruch gemäß § 123 I StGB, während die Urkundenunterdrückung nach § 274 I 1 StGB den hier höchsten Strafrahmen mit sich bringt: Bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe.

Wie bereits erwähnt sind nach der Ermittlung des Strafrahmens die Tatumstände im Einzelfall entscheidend. So spielt es etwa eine große Rolle, wie viele Delikte in Kombination begangen wurden: Wer eine Urkundenunterdrückung in Kombination mit mehrfachem Hausfriedensbruch begeht wird im Ergebnis für das gleiche Graffiti deutlich schwerer bestraft als derjenige, der "nur" eine Sachbeschädigung begeht. Auch Größe und Motiv des Graffitis können ins Gewicht fallen. In der Regel gilt: Umso größer, umso schlimmer. Wenn das Graffiti dann zum Beispiel noch beleidigend ist, kann nicht nur der Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) hinzukommen, sondern dies wird auch bei der Strafzumessung berücksichtigt.

Tamtamy  12.01.2022, 19:48

Informative Antwort!

0

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen. Zivilrechtlich bist du natürlich zum Schadenersatz verpflichtet. Musst also die Reinigung zahlen.