Geld zurück obwohl umtausch nicht mehr möglich ist?

3 Antworten

Du hast ein Recht auf Neulieferung oder Nachbesserung der Sache nach deiner Wahl, sofern der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftrat (meist zwei Jahre) und der Mangel bereits bei Kauf vorlag (was im ersten Jahr der Verkäuferwiderlegen müsste bei einem Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher).
Die Kosten für die Nacherfüllung hat der Verkäufer vollständig zu tragen.

Hierfür solltest du nachweislich eine angemessene First setzen. Bei einem Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher ist diese Frist zwar entbehrlich bzw. beginnt automatisch sobald der Verkäufer informiert wurde, das noch einmal zu verdeutlichen schadet aber nicht.

Verstreicht die Frist ohne, dass der Händler neuliefert oder nachbessert, so kannst du von Kaufvertrag zurücktreten (Vertrag wird Rückabgewickelt) oder Schadensersatz statt der Leistung oder Minderung verlangen.

kein Recht auf Geld zurück.

Ersatz, im besten Falle mangelfreies Exemplar oder gleichwertiges.

Alternativ kann ein Gutschein Angebote. werden. Rücktritt vom Kauf erst nach 2 oder 3 Erfolglosen versuchen. ~einfach ausgedrückt

Wenn ein Mangel dran ist, dann muss zurückgenommen oder (wenn möglich) repariert werden, ein Recht auf Auszahlung des Geldes hast du allerdings nicht.

Es kann der gleiche Artikel als Ersatz oder ein Gutschein angeboten werden.