Geklaute Autos verkaufen?

3 Antworten

§ 259 StgB Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

wenn du es selber gestohlen hast, dann spielt noch eine Rolle, ob du es mit Gewalt in deinen Besitz gebracht hast (Raub) oder nicht. Die Höhe der Strafe wird danach bemessen, ob du Vorstrafen hattest, und mit wieviel krimineller Energie du vorgegangen bist. § 249 Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


VirageXO  17.11.2020, 12:37

Na, die dort genannten Strafmaße sind aber auch nur die halbe Wahrheit...

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Die Wahrscheinlichkeit das du erwischt wirst ist c.a 90% hoch, falls du online eine Anzeige veröffentlichst. Es lohnt sich nicht.


emilyxxxzz 
Fragesteller
 17.11.2020, 12:07

Frage auch nicht für mich

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