geht um ersten arbeitstag

14 Antworten

Wer mit Lebensmitteln arbeitet muss eine Belehrung beim Gesundheitsamt vor Beginn der Beschäftigung über sich ergehen lassen und bekommt dort unter anderem gesagt, dass beim Umgang mit Lebensmitteln u. a. Nagellack und künstliche Nägel verboten sind. Vllt. ist das ja Bundeslandabhängig, aber bei uns gibt´s mächtig Ärger für einen Arbeitgeber, der Personal mit lackierten Nägeln mit Lebensmittlen hantieren läßt. Aus Kundensicht finde ich es übrigens auch fürchterlich.

Tassica3010 
Fragesteller
 31.07.2011, 17:38

ja da war ich ja beim gesundheitsamt aber des kam da ned dran mit fingernägeln

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Lange her der Eintrag.... Ich habe lieber schön laktierte Fingernägel bei einer Verkäuferin auch bei Obst und Gemüse als abgekaute oder sogar schmutzige Fingernägel, schön laktierter Lack sieht man das die Dame ihre Nägel pflegt, meine Meinung =)

Lass ihn drauf :) Musst dir ja sowieso die Hände waschen :)

wenn nicht wirst du am 1. tag noch drauf hingewiesen.. aber ich kenne viele verkäuferinnen die ewig lange künstliche krallen haben...

In einer Boutique ok. Aber bei Lebensmitteln den Nagellack lieber weglassen! (Ebenso evtl. lange Fingernägel)

Also ich habe Gelnägel und da kann nix abgehen weil das alles UV gehärtet ist. Sind auch nicht lang meine. Fange auch morgen im Lebensmittelbereich an und wenn sie es nicht wollen mache ich die Gelnägel weg :)