Gehalteinfrieren?

bmke2012  29.05.2025, 09:10

Was verstehst Du unter "einfrieren"?

SoulCatcher65 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 09:12

Das Gehalt wird beim Chef behalten bis zum Beispiel eine nicht abgegebene Krankmeldung eingetroffen ist. Danach wird das Gehalt ausgezahlt.

5 Antworten

Ja, das Recht hat er:

Gemäß § 273 Abs. 1 BGB haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht.

lhttps://www.kanzlei-flaemig.de/lexikon/arbeitsrecht-z/zurueckbehaltungsrecht/

Auch der Arbeitgeber kann das Entgelt zurückhalten, wenn der Arbeitnehmer seinerseits eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt. Dies kann zum Beispiel dann interessant sein, wenn der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht liefert oder gar die Arbeit verweigert.

SoulCatcher65 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 23:29

Aber ich lese überall das chefe es vorher ankündigen muss. Was denn nun? Darf er es ohne ankündigen einbehalten?

Das kann ein Betrieb schon machen.

Du hast nicht gearbeitet und auch keine AUB, also gibt es auch kein Geld.

Bring deine Unterlagen in Ordnung dann gibt es das Geld nachträglich.

Nein, darf er nicht. Lediglich unentschuldigte Fehltage darf er vom Gehalt abziehen.

Das normale Gehalt muss gezahlt werden.

Für unentschuldigte Tage bzw. wo die Krankmeldung fehlt, darf er das Gehalt zurückhalten bis die Angelegenheit des Fehlens geklärt ist.

Wenn du unentschuldigt gefehlt hast - berechtigt dies zur Abmahnung und auch zum Abzug des Gehalts.

Der AG kann deine AU erst abrufen, wenn er weiß wann sie ausgestellt wurde.

Du solltest dir dringend angewöhnen dich telefonisch krank zu melden - steht offenbar so in euren Vorschriften.