Geburtsfehler beim Hund
Wir haben uns einen Welpen gekauft. Er ist jetzt 12 Wochen alt und seit 4 Wochen bei uns. Wir waren nun wieder beim Tierarzt und dieser hat festgestellt, dass sein linke Auge kleiner ist als das andere. Er sagt, dass das Auge so bleibt und er vermutlich erblindet. Es soll sich um eine Art Geburtfehler handeln und vererbbar sein. Der Welpe stammt von einer Züchterin die eng mit einem Tierarzt zusammen arbeitet. Wir haben ihr den Fall geschildert und sie sagte nur, danke das sie mich informiert haben, die Mutter etc. werden daraufhin untersucht. mehr nicht. Was kann ich in diesem Fall überhaupt unternehmen?
6 Antworten
Ich würde die Züchterin auf die Ergebnisse der Untersuchung von der Mutter ansprechen und sie direkt fragen, wie sie sich das in Bezug auf Euren Welpen vorstellt, der Kleine kann ja nichts dafür. Es kommen sicherlich nicht unerhebliche Behandlungskosten auf Euch zu, und wenn ein Hund erblindet, benötigt er eine ganz andere Ausbildung als ein gesunder Hund. Wenn sie sich nicht meldet, würde ich mich direkt an den VDH wenden, aber vorher eine Bestätigung Deines Tierarztes einholen, dass es sich um einen vererblichen Augendefekt handelt. Dann war sie die längste Zeit Züchterin.
ja, was willst du denn unternehmen?
Wenn du den Hund liebst, ist es doch nicht so schlimm. Er/sie ist auch mit einem kleineren Auge ein Hund. Falls du den Hund nur als Assecoir hast, dann ist das natürlich ein Image Schaden....
Auch wenn es sich jetzt ganz krass liest: Wenn ihr im guten Glauben einen ausgewiesenermaßen gesunden Hund bei einem VDH-Züchter gekauft habt und es bei der Wurfabnahme sowie bei der Übergabe der Ahnentafel keine Zucht-ausschließenden Mängel gab, dann müßt ihr euch jetzt um Minderung des Kaufpreises an den Züchter wenden.
Das hat leider was mit der sogenannten Sachmängel-Haftung für Hundezüchter zu tun.
Die Sache muß "nachgebessert", repariert oder im Preis gemindert werden...
Sehr nüchtern ausgedrückt...
Ist es denn jetzt ein "Geburtsfehler" oder ein vererblicher Augenfehler???
Selbstverständlich könnt ihr euch zur Klärung der Angelegenheit an den Rassehund-Verein eures Hundes wenden. Man wird euch beraten...
rechtlich ist sowas eion groiber sachmangel was eine Minderung des Kaufpreises bewdingt.
Handelt es sich dfenn um eine Rassetypische Erkrankung auf die man untersuchen kann ? Sprich mal mit dem Zuchtwart
Die frage ist, was willst du erreichen? Im Gründe ist dein Hund eine gekaufte Sache mit Mangel. Da sie nicht die Möglichkeit hat diese zu reparieren, bleibt nur die Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises... Die frage ist nur: willst du das?