Gas gesperrt - habe ich recht?
Hallo,
hier geht es mir lediglich um‘s rechtliche.
Am 25.10.2021 habe ich einen Brief von meinem Gasanbieter erhalten , der mir mitteilt das ich bis zum 26.10.2021 Zeit habe 342€ zu zahlen damit nicht gesperrt wird.
am 27.10.2021 habe ich 250,00€ an meinen Gasanbieter überwiesen.
demzufolge sind seit dem 27.10.2021 nicht mehr 342,00€ offen sondern 92,00€.
wenn man nun im Internet recherchiert, liest man immer, ö eine Sperrung darf erst erfolgen wenn die Forderung mindestens 100€ beträgt.
nun war heute der Netzbetreiber da und hat den Anschluss gesperrt.
meiner Meinung nach zu Unrecht da die Forderung ja seit gestern keine 100€ mehr beträgt.
wie sieht es da rechtlich aus ?
4 Antworten
Am 26.10. hattest Du ja eine Forderung in Höhe von 342 € und das ist höher als 100€.
Am 27. morgens durfte sie Sperrung also in Auftrag gegeben werden und Du hast erst danach das Geld überwiesen.
Als Argument für die Sperrung reicht daher ja allein schon der Zeitpunkt aus. Die 100€ -Grenze, falls es sie überhaupt gibt, ist da ja gar nicht relevant.
Der mag für Dich ausschlaggebend sein, aber Du entscheidest das ja nicht. Für den Gasanbieter war der 27. morgens ausschlaggebend, weil zu dem Zeitpunkt kein Geld eingegangen war. Dann wird der Mitarbeiter beauftragt und der läuft dann am nächsten Tag los.
Der Geldeingang muss ja auch erstmal verbucht sein. Wenn du am 27. überweist, heisst das nicht, daß das Geld am gleichen Tag da ist und das es auch am gleichen Tag verbucht wird.
Natürlich entscheide ich das nicht aber scheinbar scheint das ja gesetzlich so zu sein , ansonsten würden ja nicht viele Seiten schreiben das unter 100€ nicht gesperrt werden darf.
das Geld wurde von mir am 27.10.2021 überwiesen und das per Echtzeit. Demzufolge kann ich nachweisen das die Forderung am Vortag ( 27.10.2021 ) bereits unter 100€ war.
Aber wie gesagt, geht es um den Zeitpunkt. Am 26.10. um 23:59 war die Forderung über 100€.
Du kannst Dich ja bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, aber es ist ja davon auszugehen, dass der Versorger weiß, ob er das darf oder nicht. Die 100€-Grenze kennen ja sicherlich viele und eben auch der Versorger.
Du hättest am 27. nochmal da anrufen sollen, dann hätte sich vielleicht noch etwas verhindern lassen. So wurde der Automatismus am 27. morgens angestoßen.
Auszug aus der Gasgrundversorgungsverordnung :
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.
“oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.“
genau das sollte also der Punkt sein an dem ich sagen kann die Sperrung ist vollkommen zu unrecht erfolgt.
Hast du das denn dargelegt oder nur kommentarlos die Teilzahlung veranlasst?
Du musst aber gar nicht mich überzeugen. Wenn Du sicher bist, daß Du recht hast, musst Du den Gasversorger anzeigen, verklagen oder per Rechtsanwalt auffordern, das Gas wieder freizugeben.
Nach einem Anruf bei meinem Anbieter heute morgen , wurde mir mitgeteilt das eine Entsperrung erst erfolgt sobald ich weitere 240€ zahle.
nach einem Anruf vor einer halben Stunde beim Netzbetreiber , wurde mir mitgeteilt das die Wiederinbetriebnahme eingeleitet wurde.
Das klingt doch echt gut! Dann hattest du also recht mit deiner Einschätzung?
Dann hattest du also recht mit deiner Einschätzung?
nein eigentlich nicht , aber scheinbar hat mein Anruf heute morgen Wirkung gezeigt oder meine 250€ Überweisung hat Wirkung gezeigt
Leider noch nicht , da der entsperrer noch nicht da war. Aber der kommt Montag oder Dienstag
Kurze information , am Montag nachmittag wurde das Gas wieder im Betrieb genommen
am 27.10.2021 habe ich 250,00€ an meinen Gasanbieter überwiesen.
ganz blöd wenn der Betrag noch nicht beim Gasanbieter eingegangen ist. die Sperrung wurde dir zum 28.10. angekündigt - das wurde durchgezogen
du hast schlicht zu spät überwiesen. das wird erst wieder freigeschaltet, wenn die Summe vollständig überwiesen wurde, mit weiteren Kosten.
ist und bleibt rechtens
bis zum 26.10.2021 Zeit habe
da hätte der Betrag bereits am Konto sein müssen
Nach einem Anruf bei meinem Anbieter heute morgen , wurde mir mitgeteilt das eine Entsperrung erst erfolgt sobald ich weitere 240€ zahle.
nach einem Anruf vor einer halben Stunde beim Netzbetreiber , wurde mir mitgeteilt das die Wiederinbetriebnahme eingeleitet wurde.
Das Geld war am 27.10.2021 auf dem Konto da ich per Echtzeitüberweisung gezahlt habe.
verstehst es immer noch nicht??
der Betrag ist zu spät eingegangen, aber noch nicht verbucht worden. das ist das Entscheidende. Es muss erst DEINEM Konto zugeordnet werden.
was glaubst wieviele Zahlungen da eingehen
der Betrag war zu spät, den Tag später erging der Sperrauftrag, der wieder einen Tag später ausgeführt wurde.
du kannst dich aufregen wie du willst, du kommt nicht gegen an
du kannst dich aufregen wie du willst, du kommt nicht gegen an
da bin ich anderer Meinung ;-)
- ich kann nachweisen das die Zahlung am 27.10.2021 eingegangen ist.
- habe ich mit meiner Zahlung dargelegt das ich meiner zahlungspflichtig nachkommen werde durch meine Zahlung inhöhe von 250€.
Auszug aus der Gasgrundversorgungsverordnung:
„oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.“
Also ich sehe es so: die Forderung Betrug 342 Euro. Du hast 250€ zu spät überwiesen und selbst die restlichen 92€ sind noch die restschuld von den 342€. Also ist die komplette Forderung nicht bezahlt weswegen das Gas abgestellt wurde, selbst wenn nur noch 92€ offen sind. Wenn die generelle Forderung unter 100€ liegt dann darf dir kein Gas abgestellt werden. Das war aber nicht der Fall, die Forderung war 342
Nach einem Anruf bei meinem Anbieter heute morgen , wurde mir mitgeteilt das eine Entsperrung erst erfolgt sobald ich weitere 240€ zahle.
nach einem Anruf vor einer halben Stunde beim Netzbetreiber , wurde mir mitgeteilt das die Wiederinbetriebnahme eingeleitet wurde.
Die Frist war aber bis zum 26. und du hast erst am 27. bezahlt
Nach einem Anruf bei meinem Anbieter heute morgen , wurde mir mitgeteilt das eine Entsperrung erst erfolgt sobald ich weitere 240€ zahle.
nach einem Anruf vor einer halben Stunde beim Netzbetreiber , wurde mir mitgeteilt das die Wiederinbetriebnahme eingeleitet wurde.
Richtig die Frist war bis dahin , jedoch wurde die Sperrung durchgeführt als die Forderung unter 100€ War.
für mich ist das also nicht rechtens.
Du hast aber nicht Fristgerecht gezahlt, ist also wie gar nicht gezahlt
Das war auch mit Sicherheit nicht die erste Mahnung
Natürlich war’s nicht die erste Mahnung , das streite ich auch garnicht erst ab.
ich beziehe mich lediglich aufs rechtliche und das scheint scheinbar so auszusehen das unter 100€ Forderung nicht gesperrt werden darf.
demzufolge hätte der Netzbetreiber garnicht erst sperren dürfen.
der Zeitpunkt der Sperrung ist da für mich ausschlaggebend und da war der Punkt Forderung über 100€ nicht mehr erfüllt.