Gartenbetrieb geschützt?

2 Antworten

Soweit ich weiß, ist der Begriff Gartenbetrieb nicht geschützt.

Allerdings sind Bezeichnungen wie Gärtnerei, Garten- und Landschaftbauer (Gala) geschützt, da hier eine Berufsausbildung, z.B. des Gärtners vorliegen muss.

PatchrinT  02.03.2024, 11:04

nein,das stimmt nicht. Im Prinzip kann jeder einen Galabaubetrieb eröffnen,er muss kein gärtner sein. Grund,es ist kein Handwerk. Wenn der Chef bäcker ist so muss er bei Ausbildung eines jeweiligen einen Meister einstellen oder einen gärtner mit Ausbildungsschein,-bzw. berechtigung

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