Garantie auch ohne Garantiekarte?

2 Antworten

Eine Garantie ist stets freiwillig. Der Garantiegeber legt die Bedingungen fest.

Es gelten somit die Garantiebedingungen des Garantiegebers. Wenn die fuer die Inanspruchnahme einer Garantie die Vorlage einer Garantiekarte vorschreiben, dann ist da auch so.

Praktisch keine, wenn dein Vertragspartner von damals nicht mehr existent ist.