Garage Kaufen? Ablauf?

2 Antworten

Wenn sie Dein Eigentum wird braucht es Notar. Dort müssen dann auch Schulden benannt werden. Vertraglich kann man das auch ausschließen vor Notar...so in etwa vorbehaltlich xyz...

Wenn nur Nutzungsrecht an der Garage gewährt wird, ist das nicht "richtiges" Eigentum. Man ist nur Teil eines größeren Objektes. Da ist man dann auch in einer Eigentümergemeinschaft Teileigentümer von Schulden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Fürchterliches Durcheinander. Wenn man keine Kenntnisse hat....

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Wenn du diese Garage von privat kaufst, muss du den Nachweis haben, dass der Verkäufer Eigentümer ist. Die Stadt ist nur Eigentümerin des Grund und Bodens und möchte von dir nach dem Kauf ein jährliches Nutzungsentgelt.

Beleihen kann man so ein Gebäude auf fremden Grund und Boden nicht, sodaß du lastenfrei erwirbst. Das Gebäude ist rechtlich auch kein Grundstück sondern nur Scheinbestandteil. Das kannst du auch ohne notarielle Beurkundung erwerben.