Garage - Nutzungsänderung?
Wenn man eine Garage anders nutzt (eben nicht als Garage) kann es fette Bußgelder geben. Soweit verstanden!
Im Keller meines Hauses (Bj. 1962) befindet sich eine "Garage". Die ist nicht mehr als solche nutzbar. Die Autos von 1962 waren kleiner und hochbeiniger als die heutigen. Mit meinem aktuellen Auto komme ich weder die Rampe hinunter noch passt das Auto von der Länge hinein. Die Türen ließen sich auch nicht mehr öffnen - zu eng!
Ich möchte die Garage als Werkstatt und Abstellplatz für's Motorrad nutzen. Privat! Kein Gewerbe! Weiß jemand, wie man das "legal" anstellt? Falls das wichtig ist - ich lebe in Rheinland-Pfalz.
PS: Ein Carport existiert zusätzlich.
3 Antworten
Garagen sind baurechtlich als Abstellplatz für Fahrzeuge konzipiert. Eine Umnutzung kann zu einer Änderung der baurechtlichen Voraussetzungen führen.
Man muss eine Umnutzung beantragen, und die neue Nutzung als Kellerraum deklarieren. Eine Werkstatt, wenn auch privat, bringt viele neue Probleme mit sich.
Das dürfte in jedem Bundesland ziemlich gleich sein.
Man geht zum Bauamt der Stadt oder Gemeinde und beantragt die Nutzungsänderung. Im Falle der Garage könnte es sein, dass man einen alternativen Stellplatz nachweisen muss. Bei einem Einfamilienhaus vermutlich auch nur einen Stellplatz, es sei denn es ist auch noch abhängig von der Wohnfläche. Aber das erfährst Du beim Amt. Nutzungsänderung aber am besten nicht zu "Kfz-Werkstatt", sondern zu Kellerraum, Abstellraum etc.
Eine Garage ist grundsätzlich ein Kfz-Abstellraum, also auch zum Abstellen von Motorrädern. Insofern ist die Nutzung dafür schon mal keine Nutzungsänderung. Dass man darin auch alles mögliche Zubehör zum Fahrzeug lagern kann, ist in der Nutzung als Garage auch erlaubt. Die Lagerung von Gefahrstoffen in größeren Mengen, also z. B. ein Benzinvorrat von 100 Litern oder so, wäre schon nicht mehr erlaubt, aber ein 20-Liter-Kanister geht auf jeden Fall. Ebenso die handelsübliche Menge an Motoröl und ähnlichen Stoffen. Du wirst wohl kaum ein 200-Liter-Fass nach unten schleppen.
Die Nutzung als Werkstatt, also um privat etwas am Motorrad rumzuschrauben, wird auch niemand beanstanden. Bei Ölwechsel und solchen Geschichten wirst Du schon aus eigenem Interesse darauf achten, dass nichts in den Boden kommt.
Insofern meine ich, dass Du überhaupt nichts machen musst. Böswillige Nachbarn oder von solchen eingeschaltete Behörden müssten Dir auch erst mal was nachweisen. Würden z. B. alle Spezl vom Motorradclub an jedem Wochenende und häufig während der Woche ihre Motorräder bringen und ihr schraubt daran rum, würde man wohl eine Gewerbe vermuten und dann kommen noch ganz andere Sachen ins Spiel.
willst du ein Flugblatt erstellen damit alle Nachbarn wissen wie du deine Garage in Zukunft nutzen willst, oder warum machst du dir solche Gedanken ?
das interessiert Niemanden ob du da ein Motorrad und zusätzlich noch ein paar andere Gegenstände in der Garage hast
Das ist mir bewusst. Deshalb die Frage!