Führerschein Prüfung frage?
Das macht doch keinen Sinn? NEBELscheinwerfer ist nicht für Nebel?
Es tut mir so leid. Ich habe übersehen, dass ALLE antworten richtig sind. Ich habe gedacht, dass nur die beiden oben richtig sind, aber Nebel nicht.
16 Antworten
Du verstehst du Auswertung falsch ..
Die kleinen grauen Haken unten zeigen die richtigen Antworten an.. deine sind darüber. Zudem sind sie rot markiert, weil du sie nicht angekreuzt hast.. es aber hättest tun müssen. Unten ist nichts rot .. also: Antwort richtig angekreuzt.
Das sagt Wikipedia dazu:
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten.[2] Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten.[2] Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen.[3]
§ 17 Abs. 3 StVO:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Hast Du das eventuell mit der Nebelschlußleuchte verwechselt?
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Manchmal sind Nebelscheinwerfer ohne Nebel (bei Regen) nützlich. Vorschriften finden sich in § 17 Abs. 3 StVO. Nebelscheinwerfer sind dann erlaubt, wenn …
- die Sichtverhältnisse auch das normale Abblendlicht erforderlich machen,
- die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen behindert wird.
Mein Fahrlehrer sagte immer: Die sind für „Schneebelregen“.