Führerschein Entzug?
darf der Führerschein bei folgendem Sachverhalt entzogen werden:
nach einem Unfall ohne Fremdbeteiligung wird eine Blutprobe entnommen, da die Polizei behauptet, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss den Unfall verursacht hat.
Die Polizei entzieht den Führerschein, mit der selben Begründung und fügt hinzu, dass es später vom Gericht entschieden wird ob der Fahrer den Führerschein zurück erhält.
Nochmal, die Polizei entzieht den Führerschein lediglich bei dem Verdacht dass der Fahrer unter Drogeneinfluss ist. Es lag kein richterlicher Beschluss vor.
2 Antworten
da die Polizei behauptet, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss den Unfall verursacht hat.
dann werden entsprechende Verdachtsmomente vorliegen. Damit bist du zu einer "Blutprobe" eingeladen worden. Anhand dieser Werte entscheidet ein Richter.
wurde vor Ort ein Drogentest durchgeführt?
dann liegt alles am Ergebnis und am Richter. scheint alles korrekt verlaufen zu sein
Die Polizei entzieht den Führerschein, mit der selben Begründung und fügt hinzu, dass es später vom Gericht entschieden wird ob der Fahrer den Führerschein zurück erhält.
Die Polizei hat mit Sicherheit mit einem Richter gesprochen, nur der kann die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Das geschieht natürlich auf die Aussage der Polizisten hin, die sich mit ihrem Vorwurf dann schon relativ sicher sein werden.
Bist Du Dir sicher?
Das passiert im Hintergrund, da musst Du nicht daneben stehen.
ja bin mir sicher. der Grund für den Entzug war lediglich der Verdacht auf fahruntüchtigkeit
nein, es wurde kein Drogentest vor Ort durchgeführt. Lediglich Blutentnahme und Führerscheinentzug lediglich wegen Verdacht