Fragen zum Strafverfahren Fahren ohne Fahrerlaubnis?

3 Antworten

Wenn die Geschwindigkeit einfach nur mittels Hinterherfahren und Tachoablesen ermittelt wurde, müssten bis zu 20% abgezogen werden.

Weiterhin wurde bei unverändertem Fahrzeug beispielsweise vom OLG Karlsruhe eine Überschreitung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit um bis zu 20% als zulässig erklärt - das ist aber eine EInzelfallentscheidung und nicht allgemeingültig.

Zudem ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug auf ebener Strecke aus eigener Kraft bei bestimmungsgemäßer Verwendung erreichen kann. Wie schnell du bergab mit Rückenwind oder im Windschatten fährst, spielt somit keine Rolle.

Wenn man all das berücksichtigt und dabei noch in Betracht zieht, dass das Fahrzeug nichtmal begutachtet wurde, stellt sich die Frage, ob man hier nicht zu deinem Gunsten entscheiden müsste.

StillerNutzer55 
Fragesteller
 22.03.2024, 18:49

Würdest du mir raten zur Vorladung zu gehen oder schweigen und warten was die Staatsanwaltschaft dazu sagt?

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migebuff  22.03.2024, 22:31
@StillerNutzer55

Ich würde in der Situation wahrscheinlich mit dem Anwalt Akteneinsicht beantragen und erstmal herausfinden, was die Polizei alles nachweisen kann. Das meißte werden Schätzungen und Vermutungen sein. Evtl genügt eine Nachfrage vom Anwalt, welche Geschwindigkeit nun exakt aufs km/h genau vorgeworfen wird und wie dabei äußere Einflüsse wie Gefälle oder Rückenwind berücksichtigt wurden.

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StillerNutzer55 
Fragesteller
 22.03.2024, 18:50

Trotzdem danke ich dir schonmal für deinen Beitrag 🙏

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Zwei Polizisten reichen für eine solche Feststellung und die Strafanzeige wurde gestellt und du hast nen anhörungsbogen erhalten

bestreute alles ne dann kannst ja schauen wie weit du damit kommst

wenns zum Prozeß kommt… kann’s durch amüsant werden vor Gericht, das ab ich mal erlebt… da hat nen Richter die Zeugenaussage einer Polizistin zerlegt, weil ihm ihre Darlegung und die Begründung nicht gefielen -> zu meinen Gunsten entschieden

StillerNutzer55 
Fragesteller
 22.03.2024, 17:04

Ich bin 17 Jahre und nicht vorbestraft, würde die wirklich ein Gerichtsverfahren einleiten?

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MichaelSAL74  22.03.2024, 17:06
@StillerNutzer55

Woher soll ich das wissen? Ich bin nicht der zuständige Polizeibeamte und anschließend auch nicht der bearbeitende Staatsanwalt

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Hallo,

zu einer polizeilichen Vernehmung musst Du nicht persönlich erscheinen, und das solltest Du zumindest ohne Deinen Anwald nach einem entsprechenden Vorgespräch auch nicht tun.

Lediglich in einem polizeilichen Anhörungsbogen per Briefpost mußt Du zumindest Angaben zu Deiner Person und Anschrift eintragen, aber auch dann nicht zwingend etwas zum Sachverhalt.

Wenn Du von Deinem Recht zu Schweigen Gebrauch machst, kann die Sache später im Verfahren entweder nach Aktenlage und Zeugenaussage entschieden werden, oder es wird bei unklarer Sachlage tatsächlich ein Gerichtsverfahren mit Vorladung zur Befragung des Angeklagten und etwaiger Zeugen anberaumt.

Die haben doch keine Beweise das ich das angeblich gemacht habe?

Wenn Du direkt nach der Tatbegehung von der Polizei angehalten wurdest nebst Abfrage Deiner Personalien, so steht zumindest schon mal der Beweis dass Du gefahren bist.

StillerNutzer55 
Fragesteller
 22.03.2024, 17:07

Ja ich weiß die meinten es sei nur eine allgemeine Verkehrskontrolle,ein Motorroller darf ich ja fahren, dadurch haben sie ja gar nicht beweisen können das ich 70 kmh gefahren bin.

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Gnurfy  22.03.2024, 17:22
@StillerNutzer55

Sofern es sich tatsächlich um einen 50 ccm Motorroller mit AM-Klassifizierung ( Kleinkraftrad ) handelte, so hätten die Polizisten ohne nähere Untersuchungen des Fahrzeuges einzig nur ein zweifelhaften Anscheinsbeweis für die ungefähre Geschwindigkeit des Fahrzeuges durch Hinterherfahrt und Blick auf ihren eigenen Fahrzeugtacho.

Eine konkrete Manipulation des Fahrzeuges kann Dir im Nachhinein niemand mehr vorwerfen mangels Beweis.

Das Verfahren kann dann durchaus eine 50/50 - Chance auf Einstellung oder Freispruch mangels ausreichender Beweise haben. Hatte die Strecke im Bereich der polizeilichen Feststellung der zu schnellen Fahrt denn wenigstens ein nennenswertes Gefälle?

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StillerNutzer55 
Fragesteller
 22.03.2024, 17:30
@Gnurfy

Nein hatte sie nicht.Die Strecke in der ich angeblich zu schnell gefahren bin war aber extrem kurz , vielleicht 300 Meter.Ebenso war der Polizeiwagen nicht direkt hinter mir,vielleicht war zwischen uns ein oder zwei Autos.

Ich wurde sogar von Autos überholt.

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StillerNutzer55 
Fragesteller
 22.03.2024, 17:32
@Gnurfy

Soll ich es einfach eingestehen das ich das angeblich gemacht habe?Ich bin 17 und nicht vorbestraft.Oder soll ich es durchziehen und sagen ich bin nicht 70 kmh gefahren?

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Gnurfy  22.03.2024, 17:33
@StillerNutzer55

Dann besprich' Dich mit Deinem Anwalt für eine optimale Einlassung zur Sache in Deinem Sinne.

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