Fragen zum Friedhof

8 Antworten

Für die Grabstelle muss beim Friedhof für die vorgeschriebene Ruhezeit eine bestimmte Gebühr bezahlt werden. Die Länge der Ruhezeit hängt von mehreren Faktoren ab, beispielsweise Grabart (Sarg oder Urne) und Bodenbeschaffenheit. Die Höhe der Kosten variiert, ob man ein Reihengrab, ein Wahlgrab (bei dem man eine bestimmte Zelle auf dem Friedhof "kauft") oder ein Familiengrab nimmt.

Kindergräber haben auf vielen Friedhöfen einen eigenen kleinen Bereich, sie sind jedoch nicht komplett von den anderen Gräbern getrennt.

Nach Ablauf der Ruhezeit (oft zwischen 20 und 30 Jahren), wenn die Grabstelle nicht weiter gepachtet wird, wird das Grab aufgelöst und in der Folge an dieser Stelle ein neues Grab angelegt.

Ja, man muss den Platz bezahlen.Man kann ihn schon zu Lebzeiten kaufen oder die nachkommen müssen es zahlen.

Die kinder werden auch auf friedhöfen beerdigt, genau wie erwachsene, Da gibt es keinen Unterschied.

Gräber kann man für eine gewisse Zeit kaufen bzw. mieten

Nach 25-30 jahren werden sie dann eingeebnet, wenn sie nicht weiter gekauft (gemietet werden. Dann kann es jemand anderes kaufen.

Ja, alte Gräber werden eingeebnet. Es gibt Friedhöfe, auf denen werden Kinder auf einem besonderen Platz beigesetzt; dort liegen dann nur Kinder. Manche Eltern möchten aber auch, daß das Kind im Familiengrab beigesetzt wird.

  1. ja klar, nämlich die hinterbliebenen

  2. dann hast du falsch "umgeguckt"

  3. nein, deswegen nicht. sondern weil die Zeit des Mietens abgelaufen ist

Gräber müssen bezahlt werden, zumeist für je zehn bis fünfzehn Jahre.

Kindergräber sind zumeist am gleichen Ort angebracht...ist zumindest bei unserem so.

Wird keine Gebühr mehr bezahlt werden die alten Gräber nach unten verlagert und ein neuer Mensch wird darüber begraben.

Der letzte Punkt ist nicht ganz richtig: Die Gebühr wird einmalig (nämlich im Zusammenhang mit dem Begräbnis) für 10-15-20 Jahre (je nach Gemeindeordnung) bezahlt, also nicht jährlich oder so. Kommt ein neuer Trauerfall dazu, wird es entsprechend verlängert (unter Berücksichtigung der ersten Zahlung).

Sind die Jahre abgelaufen, kann verlängert werden. Passiert das nicht, oder verfällt das Grab, dann wird es (nach mehrfacher Warnung/Information) geräumt. Das heisst, alles über und unter der Erde wird entfernt. Nix verlagern oder so.

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@meinMeinung

Mein Religionslehrer hat uns dies so erklärt.

Mit dem erst liegenden Punkt meinte ich, dass es nach dem Ablauf dieser Jahre dann geräumt wird.

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