Die Beerdigungskosten sind zunächst aus dem Erbe zu begleichen. Kostentragungspflichtig sind daher die Erben des Verstorbenen, und zwar zu gleichen Teilen. Es ist möglich, dass das zuständige Amt zunächst an einen der nächsten Verwandten rantritt, der die Besietzung organisieren muss, da er bestattungspflichtig ist. Solltest Du also die Besietzung organisieren und finanzieren, Dein Bruder aber ebenfalls Erbe und damit kostentragungspflichtig sein, kannst Du seinen Anteil an den Kosten im folgenden einfordern.

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Aufgrund der unterschiedlichen Kosten für Bestatterleistungen, die Grablegung und auch den sogenannten "Leichenschmaus" kann diese Frage so nicht beantwortet werden. In einem Trauerfall sollten - wenn es die Umstände erlauben - Angebote von verschiedenen Bestattern eingeholt werden, um einen Überblick über mögliche Kosten zu bekommen.

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Beide Geschwister sind zu gleichen Teilen kostentragungspflichtig. Das Erbe hat daher primär mit den Beerdigungskosten nichts zu tun. Natürlich ist es möglich, dass eines der Kinder zunächst in Vorleistung geht um die Bestattung zu organisieren und zu finanzieren. Es ist dann aber möglich, die Hälfte der Kosten von dem Geschwister zu fordern.

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Alle Kinder sind zu gleichen Teilen kostentragungspflichtig, sofern der Ehemann der Verstorbenen nicht mehr lebt. Oft ist es so, dass - wenn eins der Geschwister finanziell besser situiert ist - dieses in Vorleistung geht und die Bestattung zunächst bezahlt. Er kann dann aber die anteiligen Kosten von den Geschwistern einfordern. Sollte jemand die Kosten nicht aufbringen können und auch der Nachlass die Bestattungskosten nicht deckt, kann eine Sozialbestattung beantragt werden.

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Auf vielen Friedhöfen ist nicht vorgesehen, dass auf Urnengemeinschaftsgräber individueller Grabschmuck abgelegt wird. Die Friedhofsverwaltung würde diesen daher wieder entfernen lassen. Jedoch ist es oftmals möglich an einer zentralen Gedenkstätte, wo auch die Namen der Verstorbenen vermerkt sind, Blumen niederzulegen.

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Pauschal lässt sich dies nicht beantworten, da es auch regional zum Teil große Unterschiede bei Bestatterkosten als auch bei Friedhofsgebühren gibt. Generell ist meist eine anonyme Feuerbestattung die kostengünstigste Variante. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass die Angehörigen den genauen Beisetzungsort auf dem Friedhof (etwa auf einer Urnenwiese) nicht kennen und diese auch nicht gekennzeichnet ist. Angebote für eine solche anonyme Beisetzung inklusive Kremation und Grabgebühren sind teilweise schon für unter 1.000,- Euro möglich.

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Aufgrund der Friedhofspflicht werden alle Verstorbenen in Deutschland beigesetzt. Wenn die Angehörigen die Beerdigungskosten nicht bestreiten können wird unter Umständen eine Sozialbestattung durchgeführt. Hierbei handelt es sich meist um eine einfache Feuerbestattung, bei der ein anonymes Grab auf einem Friedhof gewählt wird. In einigen Bundesländern gibt es zudem die Möglichkeit einer Ascheverstreuung, wobei die Asche nicht in einer Urne beigesetzt, sondern auf einer speziell dafür angelegten Wiese (auf einem Friedhof) verstreut wird.

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Der wichtigste Schritt nach dem Tod eines Angehörigen ist die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens. Achte bei der Auswahl des Bestatters vor allem auf eine eingehende Beratung und ein transparentes Angebot. Mit dem Bestatter kann genau abgesprochen werden, bei welchen Formalitäten er die Familie unterstützen und wie die Beisetzung ablaufen soll. Möglicherweise muss auch geklärt werden, ob der Verstorbene eine Willensbekundung hinsichtlich seiner Bestattung hinterlassen hat, zum Beispiel eine Bestattungsverfügung.

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Hallo tzuendi,

neben der Sterbegeldversicherung ist auch ein Vorsorgevertrag bei einem Bestattungsunternehmen eine Möglichkeit, für die eine Bestattung vorzusorgen. Durch diesen Vertrag übernimmt der Bestatter bei Eintreten des Todesfalls die Beisetzung zu den Kosten und Bestimmungen (Bestattungsart, Gestaltung der Trauerfeier, Beisetzungsort etc.), wie sie im Vertrag festgehalten wurden. Schutz vor Insolvenz des Bestatters erhälst Du dadurch, dass das Geld nicht direkt an den Bestatter, sondern auf ein Treuhandkonto gezahlt wird.

Wünsche für die eigene Bestattung sollten statt im Testament in einer Bestattungsverfügung dokumentiert werden, diese ist ebenfalls bindend. Denn das Testament wird unter Umständen erst nach der Beisetzung geöffnet.

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Wenn kein Wunsch der Verstorbenen schriftlich fixiert wurde, können die Bestattungspflichtigen über die Art der Beisetzung und auch den Ort der Grabstätte entscheiden. Dies sind in der Regel die nächsten Angehörigen wie Ehepartner oder Kinder der verstorbenen Person.

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Unterstützung bei der Finanzierung der Bestattung kann beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Dieses prüft den Antrag und finanziert gegebenenfalls eine sogenannte Sozialbestattung. Eine würdevolle Beisetzung muss jedoch keine Unsummen kosten. Wichtig bei der Suche nach einem passenden Bestatter: Kosten transparent darlegen lassen und genau überlegen, welche Dienstleistungen des Bestatters man wirklich in Anspruch nehmen will und welche nicht. Vor allem ein Vergleich zwischen mehreren eingeholten Angeboten kann dabei hilfreich sein.

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Auch bei der Wahl eines anonymen Grabes kann der Friedhof zu Lebzeiten gewählt werden, auf dem die Bestattung durchgeführt werden soll. Es ist jedoch nicht vorgesehen, dass die Angehörigen die genaue Stelle der Beisetzung (auf dem Friedhof) erfahren oder bei der Beisetzung dabei sind.

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, finanziell für eine Bestattung bereits zu Lebzeiten vorzusorgen:

Erste Variante ist ein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen abzuschließen. Dieser Vertrag enthält alle Regelungen und Wünsche für die Beisetzung, sodass im Ernstfall der Bestatter nur noch informiert werden muss. Das Geld für diesen Auftrag kann auf ein Treuhandkonto hinterlegt werden, sodass der Kunde im Fall einer Insolvenz des Bestatters abgesichert ist.

Zweite Variante ist das Abschließen einer Sterbegeldversicherung. Wie bei anderen Versicherungen werden regelmäßig Beiträge eingezahlt, die Versicherungssumme wird beim Todesfall dann für die Finanzierung der Bestattung verwendet. Sterbegeldversicherungen werden unter anderem von sogenannten Sterbekassen angeboten.

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Eine Kondolenzkarte bietet sich in dem Fall sicherlich an, wenn keine persönliche Beileidsbekundung möglich ist. Wenn die Angehörigen nicht darum gebeten haben, dass keine Kränze für das Grab gekauft werden sollen, ist auch dies möglich.

Am wichtigsten ist jedoch, dass dem Angehörigen das Beilied ausgesprochen wird, sei es auf persönlichem oder eben auf schriftlichem Wege.

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Beim Sozialamt kann ein Antrag auf Unterstützung gestellt werden, um die Bestattung finanzieren zu können. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Sozialbestattung.

Die bezahlten Leistungen und die Höhe der Zahlung ist dabei von Kommune von Kommune unterschiedlich. In der Regel werden die Kosten für eine schlichte Feuerbestattung entrichtet.

Für die Bewilligung ist eine Überprüfung des Vermögens der Angehörigen nötig. Für die Prüfung sind neben dem entsprechenden Formular und den Nachweisen über eigene Einkünfte und finanzielle Belastungen auch einige Dokumente des Verstorbenen einzureichen. Dazu zählen die Sterbeurkunde, Kopien von Sparguthaben des Verstorbenen, dessen Kontoauszüge der letzten drei Monate, Kopien von Versicherungspolicen und die Aufstellung und Bewertung des Nachlasses.

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Bei einem Todesfall sind in der Regel die Erben des Verstorbenen verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. Nur wenn es keine Erben oder Angehörige gibt oder diese nachweislich nicht die Kosten tragen können, übernimmt die Gemeinde die Finanzierung der Beisetzung. In dem Fall spricht man von einer sogenannten Sozialbestattung.

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Jede Urne, die in der Erde beigesetzt wird, muss sich innerhalb der Ruhezeit zersetzen. Das verwendete Material spielt bei der Zeit eine große Rolle, jedoch ist jede Urne so konstruiert, dass sie zerfällt und die Asche freigibt. Urnen hingegen, die für eine Stele oder ein Kolumbarium vorgesehen sind und daher nicht in der Erde beigesetzt werden, bleiben intakt.

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In Deutschland gibt es einen sogenannten Friedhofszwang, das heißt die sterblichen Überreste eines Menschen, sei es der Leichnam oder die Asche, auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Ausnahmen sind Bestattungen in einem Ruheforst - eine sogenannte Baumbestattung - oder eine Seebestattung. Die Überreste müssen aber auf jeden Fall eine letzte Ruhestätte finden und können nicht einfach so "entsorgt" werden.

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