Fragen zu Aufenthaltsbestimmungsrecht Kind?

2 Antworten

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Unterpunkt des Sorgerechts und wird in der Regel weiterhin gemeinsam ausgeübt.

Entscheidend ist in jedem Fall das Kindeswohl.

Dieses dürfte in eurer Konstellation tatsächlich dafür sprechen, dass euer Kind überwiegend vom Vater betreut wird. Er hat sowohl die finanziellen wie auch die zeitlichen Ressourcen.

Käme für euch eventuell auch ein Wechselmodell infrage?

sunisshining282 
Fragesteller
 15.06.2023, 06:48

D.H. das Aufenthaltsbestimmungsrecht könnte mir höchstwahrscheinlich aus dem Grund verweigert werden, da ich mehr Arbeiten müsste? Die Alimente müsste ich dann aufgrund dieser Situation auch an den Vater zahlen wenn ich die Lage logisch betrachte?

ein Wechselmodell würde dann sowieso in Frage kommen ja

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Interesierter  15.06.2023, 10:47
@sunisshining282

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt in der Regel wie das Sorgerecht bei beiden Elternteilen.

Dieses ist nicht zu verwechseln mit dem regelmäßigen Aufenthaltsort.

Wenn das Kind überwiegend vom Vater betreut wird, wäre Kindesunterhalt an ihn zu zahlen. Wobei ich davon ausgehe, dass hier eine für beide Seiten tragbare Lösung gefunden werden kann.

Ich persönlich bin ein Fan des Wechselmodells, da es dem Kind den gleichberechtigten Umgang mit beiden Elternteilen ermöglicht und somit Loyalitätskonflikten entgegengewirkt wird.

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Das wird zumindest berücksichtigt.