Fragen zu Aufenthaltsbestimmungsrecht Kind?
Hallo ihr Lieben.
unser Sohn ist fast ein Jahr alt. Ich spiele mit dem Gedanken mich von meinem Partner zu trennen. Wir sind unverheiratet, haben jedoch das geteilte Sorgerecht beantragt.
Mein Partner steht finanziell wesentlich besser da als ich. Er hat eine Eigentumswohnung, gute Wertanlagen im Hintergrund und muss beruflich nicht viel arbeiten und hätte somit nach einer Trennung mehr finanzielle und räumliche Ressoucen als ich. Und vor allem wesentlich höhere zeitliche Ressoucen für das Kind als ich :/
Ich müsste wenn dann einen mindestens 30h Job oder mehr annehmen um mir eine räumlich geeignete Wohnung leisten zu können und wäre dann meinem Partner gegenüber mit der zeitlichen Ressource weit unterlegen.
wird demjenigen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, der über mehr Ressourcen für das Kind verfügt?
Liebe Grüße
sunsisshining
2 Antworten
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Unterpunkt des Sorgerechts und wird in der Regel weiterhin gemeinsam ausgeübt.
Entscheidend ist in jedem Fall das Kindeswohl.
Dieses dürfte in eurer Konstellation tatsächlich dafür sprechen, dass euer Kind überwiegend vom Vater betreut wird. Er hat sowohl die finanziellen wie auch die zeitlichen Ressourcen.
Käme für euch eventuell auch ein Wechselmodell infrage?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt in der Regel wie das Sorgerecht bei beiden Elternteilen.
Dieses ist nicht zu verwechseln mit dem regelmäßigen Aufenthaltsort.
Wenn das Kind überwiegend vom Vater betreut wird, wäre Kindesunterhalt an ihn zu zahlen. Wobei ich davon ausgehe, dass hier eine für beide Seiten tragbare Lösung gefunden werden kann.
Ich persönlich bin ein Fan des Wechselmodells, da es dem Kind den gleichberechtigten Umgang mit beiden Elternteilen ermöglicht und somit Loyalitätskonflikten entgegengewirkt wird.
Das wird zumindest berücksichtigt.
D.H. das Aufenthaltsbestimmungsrecht könnte mir höchstwahrscheinlich aus dem Grund verweigert werden, da ich mehr Arbeiten müsste? Die Alimente müsste ich dann aufgrund dieser Situation auch an den Vater zahlen wenn ich die Lage logisch betrachte?
ein Wechselmodell würde dann sowieso in Frage kommen ja