Frage zur Hausdurchsuchung?
Hallo ich hatte vor 4 Tagen eine Hausdurchsuchung wo mein PC und mein Handy beschlagnahmt wurde, daraufhin ist mir aufgefallen das der Herr mich konkret nach meinem PIN gefragt hat und ich ihm den ausgehändigt habe. (Ohne zu wissen das ich das nicht muss) darf nun trotzdem alles was auf dem Handy gefunden wird gegen mich verwendet werden?
5 Antworten
Sagen wir mal so: wenn du dein Handy zeitnah wieder bekommen willst, ist die Herausgabe der PIN schon ziemlich sinnvoll, denn wenn die Polizei sich vom Gericht die Anordnung holt (und die bekommt sie!) dann hast du immer noch die Möglichkeit die PIN nicht zu nennen.
Konsequenter Weise wird dein Handy dann technisch geknackt, was Monate in Anspruch nimmt, weil bestimmt noch mehr Leute die PIN nicht verraten ; - )
darf nun trotzdem alles was auf dem Handy gefunden wird gegen mich verwendet werden?
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Sicher.
Deine Geräte wurden beschlagnahmt. Somit darf alles, was darauf gefunden wird auch gegen Dich verwendet werden.
Dass Du ihnen u.U. den Zugang zu Daten erleichtert hast, bedeutet ja nicht, dass sie diese nicht auch ohne Deine "Hilfe" hätten finden können.
Nun ist der Zugang zu den Daten frei. Das erleichtert diese zu sehen.
Du musst zwar nicht bei deiner eigenen Überführung mitwirken, allerdings hast du ihnen Zugang zu dem Gerät verschafft. Und selbst wenn du ihnen den Pin nicht gegeben hättest und sie so an die Daten gekommen wären handelt es sich immer noch um Beweismittel.
"Ich bin kein Anwalt"
möglich, eventuell durch eine sicherheitslücke in deinem gerät
Du weißt nicht zufällig ob ich erlaubt bin mein Handy noch zu sperren mit der Findmyphone Option?
Dafür wirds wohl schon zu spät sein. Die Arbeiten ja nicht an deinem Handy rum, sondern kopieren und sichern alles.
darf nun trotzdem alles was auf dem Handy gefunden wird gegen mich verwendet werden?
Alles belastende darf gegen dich verwendet werden. Hier gibt es kein Beweisverwertungsverbot, nur weil du aus Unkenntnis deinen Pin herausgegeben hast.
Ja, der Richter hat den Beschluss nicht aus einer Bierlaune raus unterschrieben. Wenn Straftaten dadurch bewiesen werden können ist das ja auch gut so.
Das würde ich so nicht für alle "richterlichen" Beschlüsse unterschreiben.
So schwer, wie es in TV-Sendungen (Krimi) immer wieder dargestellt wird, ist es nicht (immer). Da wird schon enger zusammengearbeitet als man es glaubt.
Ja, aber immer auf der Basis der StPO. Spätestens bei einer Verhandlung würde sonst der Verteidiger "Willkür" unterstellen.
Geht es auch in ganzen Sätzen? Was würde bitte nicht entlasten?
Lese es im Zusammenhang mit Deiner Bemerkung, dann könnte es mit dem Verstehen klappen.
siehe
bei einer Verhandlung würde sonst der Verteidiger "Willkür" unterstellen.
Polizei und Gericht hätten dann eine strafbare Handlung begangen! Damit wäre die Hausdurchsuchung zu Einbruch und Diebstahl geworden. Die Erhebung der Beweismittel wäre also unrechtmäßig erfolgt. Daraus müßte sich m.E. ein Verwertungsverbot ergeben.
Also weißt du, dass widerrechtlich aufgefundene Beweise bei Gericht anerkannt werden?
Wenn der Polizist eine Belehrung nicht durchführt, darf die Aussage schon nicht mehr heran gezogen werden! Wie soll das erst aussehen, wenn der Polizist einbricht und einen Beweis stiehlt, weil der Durchsuchungsbeschluss unrechtmäßig zu Stande kam?!
Wie soll das erst aussehen, wenn der Polizist einbricht und einen Beweis stiehlt, weil der Durchsuchungsbeschluss unrechtmäßig zu Stande kam?!
Mit richterlichen Beschlüsse werden auch Schlösser/Türen aufgebrochen.
Da gibt es - bei Abwesenheit - keine Belehrung.
Das war nur ein Beispiel aus der Kategorie Beweisverwertungverbot. Nochmals: wenn der Durchsuchungsbeschluss auf Willkür fußen würde, sage ich, dass die Beweise nicht verwertet werden dürfen!
Mit richterlichem (geklügeltem) Beschluss ist schwer Willkür zu belegen.
Unser Rechtstaat ist darauf aufgebaut, dass dass Rechtsystem/Beamte auch nach Recht und Gesetz arbeitet. Das geschieht nicht immer. Es erfolgt durchaus auch Rechtsbeugung.
Nur mal so zur Info
Es passiert ja so einiges. Polizisten drücken mal die Augen zu, sehen nichts, werden auch mal unbegründet radikal usw.
Richter bearbeiten mal Akten nicht, die dann der Verjährung unterliegen. usw..
sage ich, dass die Beweise nicht verwertet werden dürfen!
Das dies aber nicht in Deiner Macht liegt, hilft diese Aussage nicht viel/nichts.
Über das was SOLL braucht man sich sicher nicht streiten.
Unsere Diskussion fußte in der Aussage, dass Polizei und Gericht es nicht so genau nehmen, da man ja eng zusammen arbeitet. Deshalb mein Einwand, dass die sich das nicht erlauben dürfen, da eben der Betroffene, respektive sei Anwalt, die Maßnahme abklopfen, mit den von mir angegebenen Konsequenzen.
Gehen wir mal davon aus, dass es auskippt, dass Richter und Staatsanwalt Kegelräder sind, und der Staatsanwalt das Haus von seinem Ex-Schwager hat durchsuchen lassen, um sich für die miese Scheidung seiner Schwester zu rächen.
Jetzt nimmt sich der Ex-Schwager einen Anwalt der das aufdeckt; darf dann z.B. die illegale Hanfplantage Gegenstand einer Strafanzeige sein? (Zumal der Staatsanwalt dem Richter "offiziell" etwas anderes vorgelogen hat)
Nene... davon gehe ich nicht mal aus. 😎
Konkret. Bei der Polizei wird derzeit offengelegt, was auch nicht sein soll/darf. Überall wo Menschen ihre Finger im Spiel haben passiert menschliches. Ob das richtig, rechtens ist wird in nur sehr wenigen Fällen publik.
Dennoch ist dann die Frage im Raum, hätten die es ohne mein PIN geschafft an meine WhatsApp Verläufe zu kommen?