Frage verführung Minderjähriger?

7 Antworten

in Deutschland: Wenn es Zungenküsse oder gar Sex war, hat er sich strafbar gemacht. Wenn nicht, dann nicht.

Praktisch würde ein Verfahren, sollten es überhaupt dazu kommen, aber sang- und klanglos eingestellt werden.

Die Tat ist angesichts des Alters bzw. Altersabstands vollkommen belanglos ...

In Österreich und Schweiz: Nein, vollkommen legal. Die beiden dürften auch Sex haben, dass die Wände wackeln.

PS: Einen Straftatbestand "Verführung Minderjähriger" gibt es übrigens gar nicht, bzw. nur in (Hollywood-)Filmen. In Deutschland und Österreich darf jeder Erwachsene mit Jugendlichen ab 14 Sex haben, in der Schweiz ab 16.

§176 Abs.1 Strafgesetzbuch

Dies ist der entsprechende Paragraph. Jedoch wenn keine Anzeige gestellt wird, wird auch nicht verhandelt. Weiterhin ist der geringe Altersunterschied strafmildernd anzufügen. Also wenn dies verhandelt würde, was ich fast nicht glaube, würde eine sehr geringe Strafe herauskommen. 

laut Gesetz ist das bereits ein sexueller Missbrauch von Kindern 

dazu MUSS den Jungen jemand anzeigen, dann wird automatisch ermittelt. 

MenschEtwasOder 
Fragesteller
 13.02.2017, 22:49

Aber ihr macht es ja zurzeit nix aus muss dann trotzdem Anzeige erstattet werden?

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peterobm  13.02.2017, 22:51
@MenschEtwasOder

spielt keine Rolle - sobald die Eltern oder jemand das mitbekommt, läuft alles von alleine. 

du hast doch den Text gelesen, und eingestellt - was ist daran so unmissverständlich

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melman86c  13.02.2017, 23:34
@peterobm

Seine Frage zielt wohl darauf ab, ob man jetzt verpflichtet ist ihn anzuzeigen.

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muell1234  14.02.2017, 00:29
@peterobm

Natürlich ist diese Antwort falsch. Dieses Delikt wird auf Anzeige verfolgt.

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Man könnte den jungen dafür anzeigen er ist ja schon strafmündig

In diesem Fall hat der 15-jährige sich dadurch strafbar gemacht. Ob die 13-jährige das will oder nicht, spielt dafür keine Rolle.