Frage um Kaiser

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Hi, ein deutscher Kaiser ist ein Kaiser (ein Herr namens Kaiser bspw.), der deutsch ist, deutsche Staatszugehörigkeit besitzt. Der Kaiser von Deutschland muß nicht zwingend Deutscher oder deutscher Abstammung sein. Bspw. war Bahadur Shah II. ein indischer Kaiser (Sepoy Aufstand), wohingegen Queen Victoria sich zur Kaiserin von Indien ernannte. Gruß Osmond http://de.wikipedia.org/wiki/Kaiser_von_Indien

osmond  21.12.2011, 20:48

Danke für den Stern, lgO

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Der Titel „Deutscher Kaiser“ ist eine adjektivische Form und bezeichnet seinen Träger ausdrücklich als Deutschen (deutsche Staatsangehörigkeit bzw. der deutschen Nation zugehörig). Der Titel „Kaiser von Deutschland“ ist sprachlich eine Genitivform und bezeichnet jemand als Herrscher eines Staates/Gebietes Deutschland. Der Träger des Titels wird nicht ausdrücklich als Deutscher bezeichnet.

Unterschiede des Titels spielten bei der Reichsgründung 1871 eine Rolle. König Wilhelm I. von Preußen fiel es schwer, seine preußische Königswürde in den Hintergrund treten zu sehen, und er fühlte sich stark als Preuße. Daher wollte er das Preußentum nicht gerne einfach in Deutschland aufgehen sehen. Wenn schon ein Kaisertitel kommen sollte, dann bevorzugte er „Kaiser von Deutschland“, während er „Deutscher Kaiser“ als begrifflich wenig aussagekräftig empfand.

Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck trat dagegen für „Deutscher Kaiser“ ein. Dieser Titel konnte besser mit der Verfassung zusammenpassen.

Wilhelm I. verhielt sich ziemlich stur und es gab Verstimmtheiten.

Ein Titel „Kaiser von Deutschland“ konnte vielleicht die Frage aufwerfen, was dabei zum Reich gehörte, dessen Gründung unternommen wurde und ein Anspruch auf nicht zu diesem Reich gehörende deutschsprachige Gebiete wie Österreich herausgedeutet werden. Bismarck selbst hat einen anderen Gesichtspunkt besonders betont, den mit dem Titel verbundenen Anschein eines landesherrlichen Anspruchs auch in nichtpreußischen Gebieten. Der König von Preußen und „Kaiser von Deutschland“ hätte dann wie ein Souverän an der Staatsspitze Deutschlands, überall direkt herrschend mit Weisungsbefugnis gegenüber anderen Fürsten gewirkt, die ihm untergeordnet waren und nicht wie ein Erster unter grundsätzlich Gleichen. Zumindest die süddeutschen Staaten, besonders Bayern, hätten sich auf eine solche verfassungsrechtliche Stellung nicht eingelassen.

Otto von Bismarck, Gedanken und Erinnerungen (1890), Zweites Buch, Zwölftes Kapitel: Versailles 4.
„In der Schlußberathung am 17. Januar lehnte er die Bezeichnung Deutscher Kaiser ab und erklärte, er wolle Kaiser von Deutschland oder gar nicht Kaiser sein. Ich hob hervor, wie die adjectivische Form Deutscher Kaiser und die genitivische Kaiser von Deutschland sprachlich und zeitlich verschieden seien. Man hätte Römischer Kaiser, nicht Kaiser von Rom gesagt; der Czar nenne sich nicht Kaiser von Rußland, sondern Russischer, »gesammt-russischer« (wserossiski) Kaiser. Das Letztere bestritt der König mit Schärfe, sich darauf berufend, daß die Rapporte seines russischen Regiments Kaluga stets »pruskomu« adressirt seien, was er irrthümlich übersetzte. Meiner Versicherung, daß die Form der Dativ des Adjectivums sei, schenkte er keinen Glauben und hat sich erst nachher von seiner gewohnten Autorität für russische Sprache, dem Hofrath Schneider, überzeugen lassen. Ich machte ferner geltend, daß unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. auf den Thalern Borussorum, nicht Borussiae rex erscheine, daß der Titel Kaiser von Deutschland einen landesherrlichen Anspruch auf die nichtpreußischen Gebiete involvire, den die Fürsten zu bewilligen nicht gemeint wären; daß in dem Schreiben des Königs von Bayern in Anregung gebracht sei, daß die »Ausübung der Präsidialrechte mit Führung des Titels eines Deutschen Kaisers verbunden werde«; endlich daß derselbe Titel auf Vorschlag des Bundesrathes in die neue Fassung des Artikels II der Verfassung aufgenommen sei.

Die Erörterung ging über auf den Rang zwischen Kaisern und Königen, zwischen Erzherzogen, Großherzogen und preußischen Prinzen. Meine Darlegung, daß den Kaisern im Princip ein Vorrang vor Königen nicht eingeräumt werde, fand keinen Glauben, obwohl ich mich darauf berufen konnte, daß Friedrich Wilhelm I. bei einer Zusammenkunft mit Karl VI., der doch dem Kurfürsten von Brandenburg gegenüber die Stellung des Lehnsherrn hatte, als König von Preußen die Gleichheit beanspruchte und durchsetzte, indem man einen Pavillon erbauen ließ, in den die beiden Monarchen von den entgegengesetzten Seiten gleichzeitig eintraten, um einander in der Mitte zu begegnen.“

„Kaiser der Deutschen“, wie in der Reichverfassung der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche 1849 vorgesehen, setzte den Grundsatz der Volkssouveränität voraus, der tatsächlich aber im deutschen Kaiserreich nicht galt.

„Kaiser des deutschen Reiches“ war wenig passend, weil nicht der Kaiser Träger der Reichssouveränität war, sondern die Gesamtheit der verbündeten Regierungen (der Fürsten und der drei Hansestädte Hamburg, Lübeck, und Bremen).

Gegen „Kaiser von Deutschland“ sprach einfach schon, daß der Staat, den der Kaiser repräsentieren sollte, offiziell nicht „Deutschland“ hieß, sondern „Deutsches Reich“.

Albrecht  21.12.2011, 04:54

Vgl. zum Thema:

Tim Ostermann, Die verfassungsrechtliche Stellung des Deutschen Kaisers nach der Reichsverfassung von 1871. Frankfurt am Main ; Berlin ; Bern ; Bruxelles ; New York : Oxford ; Wien : Lang, 2009 (Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft ; Band 4932), besonders S. 36 – 37 (II. Die Titelalternativen III. Der Titelstreit im Vorfeld der Kaiserproklamation)

„Nichtsdestotrotz strebte Wilhelm I. im Vorfeld der Kaiserproklamation die Titelversion „Kaiser von Deutschland“ an. Da Wilhelm sich weniger als Deutscher denn als Preuße verstand, hatte er den Kaisertitel ur-sprünglich ablehnen wollen, bevorzugte aber – wenn er ihn schon annehme – diesen Titel.“Kaiser von Deutschland hätte allerdings als Anspruch auf nicht zum Reich gehörende deutschsprachige Gebiete, etwa Österreich, ausgelegt werden können, aber auch eine Deutung als weitreichender Herrschaftsanspruch gegenüber den übrigen deutschen Bundesfürsten erlauben können. Um dieses Konfliktpotential von vornherein auszuschalten und das soeben zustande gebrachte Verfassungswerk nicht zu gefährden, bestand Bismarck – vor allem unter Verweis auf die seit dem 1.1. 1871 inklusive Bezeichnung „Deutscher Kaiser“ geltenden Verfassungstext unnachgiebig auf der Titulatur „Deutscher Kaiser und König von Preußen“. Wilhelm I. gab zwar widerwillig nach, reagierte aber auf die Titelfrage weiterhin äußerst gereizt. Immerhin bewegte der Titelstreit den preußischen König so stark, dass er mit der Abdankung drohte.

In der am 18.1 1871 von Bismarck in Versailles verlesenen Proklamation „An das deutsche Volk“ wurde die heikle Titelfrage insofern ausgeklammert, als nur von der „Deutschen Kaiserwürde“ die Rede war. Auch der zwischen die Fronten geratene Großherzog von Baden, der das erste Hoch auf den neuen Kaiser aufbringen sollte, umging die Titelschwierigkeiten, indem er „Seine Kaiserliche und Königliche Majestät, König Wilhelm“ hochleben ließ.“

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Kaiser von Deutschland hat es nie gegeben als Titel, sondern nur Deutscher Kaiser oder Römischer Kaiser

Taner2001 
Fragesteller
 20.12.2011, 18:35

ich beziehe mich auf " Bismarck und das deutsche reich" , was bereits von tradaix netterweise hinzugefügt wurde.

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Greeneyedborn  20.12.2011, 18:38
@Taner2001

bismarck war reichskanzler und das Deutsche Kaierreich, welches von 1871 - 1918 bestand hatte einen Herrscher, dessen Titel Deutscher Kaiser war.

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Taner2001 
Fragesteller
 20.12.2011, 18:42
@Greeneyedborn

ja auf das viedeo Bismnarck und die deutschen . war schlecht ausgedrückt von mir... natürlich meine ich kaiser wilhelm

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Greeneyedborn  20.12.2011, 18:48
@Taner2001

Das sind komplexe Zusammenhänge aber grundlegend kann man sagen, dass deutscher bei Deutscher Kaiser attributiv genutzt wird und sich die deutschen Lande (Deutschland) auf größere Gebiete erstrecken als das Reichsgebiet von 1871.

Stichwort: Großdeutsche- oder Kleindeutsche Lösung. Also mit Österreich oder ohne.

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Oder den Kaiser des heiligen römischen Reiches deutscher Nation?

Es gibt keinen Unterschied zwischen diesen beiden Bezeichnungen. Allerings wird Deutschland nicht mit "ei", sondern mit "eu" geschrieben wird.

Taner2001 
Fragesteller
 20.12.2011, 18:28

boah nee echt ? ihr seid die besten die tippfehler kommentieren ! ich weiß wie Deutschland geschrieben wird... war nur ein tippfehler... und es gibt sehr wohl einen unterschied.. bezieht sich alles auf die gründung des dEUtschen reichs ..

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