Fotograf rück Bilder der TFP Shootings nicht raus! Vertrag vorhanden.

3 Antworten

Hallo- dieses höre ich hier in den letzten Wochen schon zum zweiten Mal. Erst einmal hast Du ja die Rechte am Bild, falls er sich die nicht durch den Vertrag ergaunert hat. Dann sollte man aus ca 2000 Fotos eine sehr hohe Ausbeute haben. ich vermute das ein sehr hoher Anteil an Fotos daneben gegangen sind und er jetzt nicht den Mut hat seinen Fehler einzustehen. Das ist auch mir schon in den 30 Jahren ein oder zwei Mal passiert. Man sollte dann doch den Mut haben sich das eingestehen und versuchen die Bilder die man noch als gut bezeichnet, dem Model zukommen zu lassen. Sie kann dann entscheiden was Sie mit den Bildern macht. Ein Anwalt kostet erst einmal Geld, kommt auf den Verkehrswert des Shootings an, da können schon einige hundert Euro Vorkasse auf Dich zu kommen. Da Du einen Vertrag hast, muss ja auch seine Daten wie Adresse bekannt sein. Schicke eine letzte Aufforderung, wo Du mit rechtlichen Schritten drohst. Dieser Brief als Einschreiben aber persönlich, denn Einwurf Einschreiben können auch verleugnet werden. Wenn er binnen 7 Tage keine Reaktion gezeigt hat, kannst Du Ihn wegen Betruges und Unterschlagung von Fotos die deine Bildrechte enthalten anzeigen Rechtsgrundlage
§ 22 KunstUrhG Recht am eigenen Bild
§ 33 KunstUrhG falls er die nicht von Dir erhaltenen Fotos schon veröffentlicht hat. Falls die Bilder schon veröffentlicht sind oder nicht, kannst Du die weitere Nutzung untersagen Unterlassungsanspruch gem. § 12, § 862, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, analog i.V.m. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 22, § 23 KunstUrhG. Vor allen mache von allen Schreiben Kopien und wenn Du den Schritt Anwalt Anzeige Klage einschlägst, solltest Du prüfen,ob er nicht sich die Bildrechte unerlaubt durch den Vertrag erschlichen hat. Es gibt einige Fotografen die schreiben im Kleingedruckten: Alle Fotos die bei diesem Shooting entstanden sind, sind Eigentum des Fotografen. Es ist eine linke Sache dieser Satz, denn er nimmt Dir jeden Anspruch auf Recht und kann nur sehr schwer eingeklagt werden..

FallenKid 
Fragesteller
 25.02.2014, 19:28

danke :) Also im Vertrag steht wortwörtlich:

Das Model überträgt unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung der von ihr/ihm angefertigten (Foto, ggf. Ton- und Videoaufnahmen = Bildmaterial) auf den Fotografen. Das Model überträgt dem Fotografen alle Nutzungsrechte an dem Bildmaterial ohne zeitliche, örtliche oder sonstige Beschränkung. Der Fotograf kann das Bildmaterial ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung selbst oder durch Dritte in unveränderter oder veränderter Form ungeachtet der Übertragungs- ,Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) zur Illustration, zu Werbezwecken, als Internetdarstellung und für sonstige Veröffentlichungen, also auch Print, DVD, MMS verwenden.

......

Das Model erhält einen Teil des Bildmaterials, dessen Umfang im Ermessen des Fotografen liegt, für die private Verwendung innerhalb von drei Wochen nach dem Shooting. Hiervon ausdrücklich nicht umfasst ist die Verwendung auf einer eigenen Homepage im internet oder sonst im Internet wie zum Beispiel auf Modelseiten. Das Model darf die Aufnahmen auch nicht in ein Model-Book aufnehmen.

Im übrigen wurde Folgendes vereinbart: beidseitiges Einverständnis zur Veröffentlichung der Bilddateien (FC, Facebook) keine Aktbilder nur dessous (wurde handchriftlich hinzugefügt)

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Das ist alles nicht so einfach, ich bin selber Aktfotograf. Die Rechte am Bild  hat immer der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde. 

Die Veröffentlichungsrechte sind dann aber noch nicht geregelt. Ohne deine Zusage darf er nichts aber auch gar nichts Veröffentlichen. Durch die Unterschrift auf dem Vertrag, hast du ihm aber fast alle Rechte zugeschrieben und deine eingeschränkt.

*Das Model erhält einen Teil des Bildmaterials, dessen Umfang im Ermessen des Fotografen liegt.* 

Das Ermessen des Fotografen könnte bei 3 Fotos liegen. 

Es gibt da keine genaueren Angaben. Ich kann dir von einem Anwalt abraten, der kostet und machen kann er nichts, du hast das ja unterschrieben.

Ich würde mit dem Fotografen ein Treffen vereinbaren und mit ihm zusammen alle Fotos anschauen, das ist dein Recht zu sehen was ihr gemacht habt. (Vielleicht sind sie einfach so schlecht, dass er sich lieber nicht mehr damit beschäftigen möchte.)

Eventuell geht er mit dir eine neue Vereinbarung ein, die dir etwas mehr Vorteile bringt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Art, Portrait und Akt-Fotograf

also ich würde einen Anwalt nehmen, weil wer weiß was er mit diesen Bildern macht und wenn du diesen vertrag hast kannst du ihn auch Verklagen. Er haftet dafür das du die Bilder innerhalb dieser drei wochen kriegst. sollten die Bilder in der post verloren gegangen sein muss er dir schad enersatz geben. Wenn du keinen Anwalt bezahlen willst dnn d roh ihm einfach, dass wenn du die Bilder in der nächsten 4 Tagen nicht erhälst du ihn verklag st ich glaube sogar wenn er schuld ig ist muss er die ganze sche iße noch dazu bezahlen....oftmals gibt es im internet auch bewertungen für den fotografen da kannst du schreiben was dir passiert ist, sodass dies niemandem mehr passiert....hoffentlich habe ich dir geholen ...viel gluck...bussi loveschool