Forstwirtschaftlicher Verkehr Schild-Strafe?
Hallo, wir sind gestern mit meinem Freund zu einem abgelegenen Waldweg gefahren (mit Auto), damit wir bisschen Zeit für und haben. Wir sind uns nicht ganz sicher, ob da ein Durchfahrt verboten Schild hing (außer für Forstwirtschaft halt).
Mitten im Akt hat jemand der aussah wie ein Förster an die Scheibe geklopft und meinte wir sperren den Weg, er könnte nicht durch und das es eine Geldstrafe gäbe und er das Kennzeichen notiert hätte. Wir entschuldigten uns natürlich und sind sofort weggefahren. Nur leider war er danach nicht mehr zusehen auch stand da kein Wagen oder so, damit wir uns nochmal entschuldigen konntem. Muss ich mit ner Strafe rechnen, wenn er das an die Polizei weiterleitet. Oder hat er nicht "das Recht" dazu? Mir gehts nicht um das Bußgeld, ich mein wenn da ein Schild hing dann ist es unser Fehler natürlich, aber muss ich mit einer Post rechnen?
3 Antworten
Das Problem an "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" ist, das es schwierig ist den genauen Zweck von LoF zu definieren. Sofern du also einen Grund lieferst der einen LoF-Zweck dient war die Zufahrt nicht untersagt und kann nicht mit einem Verwarngeld geahndet werden.
Wenn der Förster (oder wer das auch immer war) eine Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringt wirst du natürlich Post erhalten, irgendwie muss man dir das ja zukommen lassen.
Ich denke mal eher das diese Person mit etwas nachdruck versucht hat euch da weg zu bekommen und dazu zu bewegen das ihr zukünftig nicht mehr dort hin fahren werdet. Es sei ihm aber auch irgendwo verziehen, letztlich braucht er die Zufahrt um seiner Arbeit nachgehen zu können und wenn er dann mit seinem Zugfahrzeug + Arbeitsmaschinen nicht weiter kommt weil da ein Auto steht in welchem zwei einfach nur etwas Spaß haben wollen...
Ich glaube kaum das er sich die Mühe machen wird eine Ordnungswidrigkeit zur Anzeige zu bringen wenn er nicht aktiv darunter "gelitten" hat. Die Mühe wird ihm das nicht wert sein. Garantiert sagen kann man das aber natürlich nicht.
Danke, ja das hoffen wir auch. Wobei wirklich gelitten hat er wahrscheinlich nicht, da dort kilometerweit kein Zugfahrzeug (und Arbeitsmaschine) zu sehen war. Und obwohl wir in 2Minuten losgefahren sind, war der Mann auch weg und nirgends zu sehen. War schon komisch..
Da muss nicht zwangsläufig ein Schild stehen. Nach den Landeswaldgesetzen der meisten Bundesländer ist das Befahren von Waldwegen bis auf wenige Ausnahmen (Jagd oder Forstarbeiten) verboten.
Die Landesforstbehörde hat im Wald polizeiliche Befugnisse. Das Schreiben mit der Ordnungswidrigkeit und das angesetzte Ordnungsgeld kann also von der Forstbehörde kommen, da hat die Polizei nix mit zu tun.
Das Befahren der Wälder sollte man grundsätzlich unterlassen. Grad jetzt wo es warm ist besteht immer die Gefahr den Wald zu entzünden. Selbst wenn du es nicht selbst bist stehst du eventuell den Löschfahrzeugen im Weg. Das ist dann auch nicht lustig.
da musst eben warten ob was kommt,wenn nicht hast glück gehabt