Folgendes ich möchte ein Sparkassenbrief mit Zinsen anlegen, kann es da Probleme mit dem Jobcenter geben, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Und wird das am Finanzamt weitergeleitet, würde das Jobcenter so etwas mitbekommen?
3 Antworten
Zinseinküfte werden auf das Bürgergeld angerechnet - in dem Monat, in dem es zufließt.
Die Frage ist eher, ob es dann den Freibetrag sprengt oder nicht.
Und wird das am Finanzamt weitergeleitet, würde das Jobcenter so etwas mitbekommen?
Da Zinseinkünfte versteuert werden bekommt das Finanzamt dies grundsätzlich auch mit.
Ich würde auch nicht ausschließen wollen, dass es keine Amtshilfe zwischen dem Jobcenter und dem Finanzamt gibt.
Anyway: Wenn es auffliegt, dass Du Einnahmen dem Jobcenter gegenüber verschweigst, dürfte es definitiv Sanktionen zur Folge haben.
ein Sparkassenbrief
einen ...
am Finanzamt
an das ...
Solnage Du alles ordnungsgemäß meldest, sollte nichts passieren.
Wie ich mitbekommen habe, wurde der erlaubte Selbstbehalt doch ordentlich erhöht auf 15.000 Euro, als Neueinsteiger ins Bürgertum sind es sogar 40.000 im ersten Jahr.
Angeben musst du es aber, sonst machst du dich strafbar.
Selbstbehalt = Pfändung / Unterhalt usw.
Im SGB II = es Schonvermögen. Das aber bereits bei der Antragstellung vorhandene. Danach sind Einkünfte, Einkommen und kein Schonvermögen.