Flugticket-Chaos – darf mytrip das?
Wir haben vor knapp einem Jahr zwei Flugtickets von Wien nach Bangkok für Juli 2020 gebucht, bei einem Drittanbieter (mytrip) für Thai Airways. Mit diesem wurde ein Vertrag abgeschlossen und an diesen habe ich meine Zahlung getätigt.
Als dann das Corona-Virus kam, nahm die Airline Kontakt zu mir auf und meinte, mein Flug würde sich um einen Tag verschieben. Das bestätigte ich damals mit OK. Ein paar Monate später hieß es dann, alle Flüge zwischen Wien und Bangkok werden bis Ende Oktober ausgesetzt, weshalb mir die Airline nun eine Umbuchung von Wien über Frankfurt nach Bangkok angeboten hat. Auch das bestätigte ich mit OK. Nun wurde auch dieser Flug von der Airline storniert.
Noch bevor ich darauf reagieren konnte, schickte mir nun auch mytrip erstmals eine E-Mail. Darin hieß es "Wir bedauern, Sie darüber informieren zu müssen, dass ihr Flug seitens der Airline gecancelled wurde. Wie wir sehen können, haben Sie mit der Airline bereits diesbezüglich Kontakt hergestellt, daher können wir nun keinen Einfluss mehr auf ihre Buchung nehmen. Für alle rechtlichen Belange, evtl. Erstattungen wenden Sie sich bitte an die Airline."
Das habe ich versucht. Daraufhin erhielt ich von Thai Airways nun formlos einen Link zu einem Formular auf der Website zugeschickt. Dort gibt es drei Auswahlmöglichkeiten:
1) Rückerstattung nach 180 Tagen – dieser Punkt ist aber nur gültig, wenn man direkt bei Thai Airways gebucht hat, fällt also für mich als mytrip-Kunde flach.
2) Übertragbarer Reisegutschein für eine beliebige Thai Airways Strecke im Wert der ursprünglichen Tickets – dieser Punkt gilt jedoch ebenfalls nicht für externe Buchungen.
3) "Verlängerung der Ticketgültigkeit bis 2021" – dieser Punkt ist als einziger für mich anwählbar und man soll nun die Ticketnummer eingeben. Nun ist es aber so, dass mein Originalticket mit dem Direktflug von Wien nach Bangkok durch die Umbuchung ungültig wurde und ich nun nur noch ein valides Ticket für eine Umsteigeverbindung von Wien nach Frankfurt nach Bangkok habe, was ich aber nur akzeptiert habe, weil mir die Airline in Aussicht gestellt hat, der Flug würde dann doch zum ursprünglichen Datum statt finden, was jetzt jedoch nicht der Fall ist.... also alles sehr unbefriedigend.
Eigentlich müsste doch mytrip als mein Vertragspartner auch für die Erstattung zuständig sein, oder? Wie kann es sein, dass mytrip nun alles auf die Airline abwälzt, und die Airline sagt mir, Erstattungen und Gutscheine gibt es nur für direkte Buchungen bei der Airline. Da läuft irgendwas im Kreis...
2 Antworten
Dein Vertragspartner wird sich vermutlich darauf berufen, lediglich FlugVERMITTLER zu sein. Dann steht auch in den AGB, dass Stornierungen bzw Rücktrittserklärungen direkt an die Fluggesellschaft zu richten sind.
Das ist mE dann nicht zulässig, wenn der Flugvermittler auch Zahlungen entgegen nimmt, da man hier nicht mehr abschätzen kann, inwiefern die Zahlungen weitergeleitet worden sind. Bzw hat die Airline deine Bankverbindung nicht für Rückerstattungen und wird daher immer an den Flugvermittler zurückerstatten.
Einschlägige Rechtsgrundlage dürfte hier die Fluggastrechteverordnung sein. Danach hast auch du, selbst wenn du nicht Direktkunde der Airline bist, Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises - wenn ich mich recht erinnere sogar spätestens sechs Wochen nach Stornierungsmitteilung.
deine Optionen: wende dich an deinen Vertragspartner. Die werden wahrscheinlich zunächst rumzicken und behaupten, dass es nicht deren Problem ist. Ggf musst du etwas Geld in die Hand nehmen und einen Anwalt einschalten. Hartnäckig bleiben - dann wird hoffentlich gezahlt.
Gucke mal was in den AGB von MyTrip steht. Hast du dem bei Vertragsabschluss zugestimmt, kannst du wahrscheinlich nicht viel erreichen. Auch kannst du dich an die Verbraucherzentrale wenden wenn du dich zu unrecht behandelt fühlst.