Flugticket-Chaos – darf mytrip das?

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Dein Vertragspartner wird sich vermutlich darauf berufen, lediglich FlugVERMITTLER zu sein. Dann steht auch in den AGB, dass Stornierungen bzw Rücktrittserklärungen direkt an die Fluggesellschaft zu richten sind.

Das ist mE dann nicht zulässig, wenn der Flugvermittler auch Zahlungen entgegen nimmt, da man hier nicht mehr abschätzen kann, inwiefern die Zahlungen weitergeleitet worden sind. Bzw hat die Airline deine Bankverbindung nicht für Rückerstattungen und wird daher immer an den Flugvermittler zurückerstatten.

Einschlägige Rechtsgrundlage dürfte hier die Fluggastrechteverordnung sein. Danach hast auch du, selbst wenn du nicht Direktkunde der Airline bist, Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises - wenn ich mich recht erinnere sogar spätestens sechs Wochen nach Stornierungsmitteilung.

deine Optionen: wende dich an deinen Vertragspartner. Die werden wahrscheinlich zunächst rumzicken und behaupten, dass es nicht deren Problem ist. Ggf musst du etwas Geld in die Hand nehmen und einen Anwalt einschalten. Hartnäckig bleiben - dann wird hoffentlich gezahlt.

Gucke mal was in den AGB von MyTrip steht. Hast du dem bei Vertragsabschluss zugestimmt, kannst du wahrscheinlich nicht viel erreichen. Auch kannst du dich an die Verbraucherzentrale wenden wenn du dich zu unrecht behandelt fühlst.