Fliesen überkleben?

2 Antworten

Das ist eine schwierige Sachlage. Ein solcher Fehler kann, aber darf keinesfalls passieren! Leider Gottes, und das kann ich als gelernter Fliesenleger, aus der Praxis sagen, wird heutzutage aus verschiedenen Gründen sehr sehr viel "gepfuscht" Eine Eigentumswohnung ist sehr preisspielig daher ist sowas sehr ärgerlich. Gott sei dank scheint der Bauträger da sehr kulant zu sein, es gibt nämlich leider auch andere Fälle. Zu der Ausführung ist zu sagen, das eine Verlung von Steingut (Wandfliesen) im Verfahren ( Fliese auf Fliese) eine genauste Überprüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes benötigt. Da es sich hier aber um einen Neubau handelt ist davon auszugehen das diese vorhanden ist. Muss man so eine Vorgehensweise akzeptieren?? Die Antwort darauf ist das diese nicht unüblich ist da es Kosten spart und schneller bzw. einfacher ist. Dies wird in der Praxis daher sehr oft angewendet wen die nötigen Kriterien vorliegen. Rechtlich gesehen ist dies meines wissens nach eine "Grauzone" da diese Verlungsweisse nicht normlich geregelt ist. Abschließend ist aber zu sagen das bei korrekter Ausführung dies sicherlich Jahrzehnte "halten" wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist ziemlich ausgebufft. Vertraglich wird ein bestellt gefliestes Bad übergeben. Die Ausführung ist auch nicht mangelhaft, da sie bei Sanierungen oft in dieser Weise handwerklich gerecht ausgeführt wird. Man könnte zumindest den Verlust von Grundfläche durch die Aufdoppelung geltend machen. Evtl. unschöne Details könnten bemängelt werden. Vielleicht bei Fachverband oder sowas anfragen.