Flache Angaben im Berichtsheft der Ausbildung

5 Antworten

Mach das nicht - das ist ein ausbildungsnachweis - wenn du die prüfung nicht schaffst weildu das nicht gemacht hast wird dei chef sagen das du das gemacht hast aber zu dähmlich dazu bist - siehe berichtsheft - lass dir das nicht gefallen !

Nein. Das ist nicht erlaubt. Falls du später die Prüfung nicht bestehst und dann darauf verweist, dass du das niemals gemacht hast, dann schauen die darein und sagen: "Aber hier haben Sie Kostenvoranschläge ausgefertigt" Und schwupps bist du der Gelackmeierte.

Im Zweifel die Probezeit bestehen und dann zur IHK.

Wenn du nichts lernst, dann solltest du lieber darüber nachdenken den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Weil wenn du 3 Jahre nichts lernst, dann gehst du auch unvorbereitet in die Arbeitswelt...

Ansich ist es tatsächlich wichtig das, auch wenn du oft das selbe machst, immer mal irgendwas anderes drin stehen hast. So grob ein bisschen abwechseln. Bei deiner mündlichen Prüfung wird dann nämlich auch das Berichtsheft angesehen und wenn da nur das gleiche drin steht, dann haken die nach und du kannst da Probleme bekommen.

Das Berichtsheft ist wahrheitsgemäss zu erstellen. Ist Bestandteil der Prüfung. Solltest du einige Fragen nicht beantworten können, so wird das Berichtsheft durchgesehen, sollten sie dort fündig werden, so kannst du dich nicht herausreden; ham wer net gehabt!! Fällt auf den Ausbildungsbetrieb zurück. Lass es.

Also is auf jeden Fall schon mal n drecksbetrieb denk ich...ob das rechtens is oder so weiß ich nich