Schau im sogenannten Bergmann nach. Genauer "Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht". Findest du in jeder Unibibliothek. 

https://www.vfst.de/apps/elbib/IEK_IRN_III_B_ZGB_Par1114_vfst

Der Länderteil Iran wird aber im zweiten Halbjahr 2015 neu herausgegeben. 

Ich kann dir aber mit dem iranischen Strafgesetzbuch auf Deutsch behilflich sein :P.

Falls du das vollständige Gesetzbuch brauchst, so findest du es auf englisch relativ leicht. Falls du es komplett auf deutsch findest, so würde ich mich freuen wenn du mir bescheid gibst.

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Kann man mich dafür vor Gericht ziehen, wenn ich mich anders Entscheide? Kündigung statt Aufhebungsv

Hallo zusammen,

ich weiß, viele Fragen sich jetzt warum ich nicht die Gewerkschaft frage, das habe ich csho gemacht! Aber nie ist jemand da, der mir wirklich sagen kann ob ich jetzt wegen meinem Problem Ärger bekommen kann.

Also ich fang mal an, Ich arbeite im Einzelhandel!

Anfang März hatte ich ein Gespräch mit meinem Bezirksleiter, der gemerkt hat, dass mir das Arbeiten in DIESEM Laden keinen Spaß macht und hat mich gefragt ob ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben will. Ich habe gesagt, es kommt drauf an, wenn ich mich informiere und rausbekomme, dass ich eine Sperre vom Arbeitsamt bekomme, werde ich diesen nicht unterschreiben.

Er sagte mir,, er lässt mich bis Ende März zu Hause und wir treffen uns dann wieder,ich bekomme aber für diesen Monat vollen Lohn. (Und Nein, ich habe nicht an eine schriftliche Freistellungserklärung gedacht). Klar, ein Fehler. Darum gehts aber nicht, sondern darum, ,dass ich mich jetzt in den 4 Wochen mit sämtlichen Terminen beim Amt informiert habe, dass ich eine Sperre bekommen würde, wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe. Da ich auch gemobbt wurde auf der Arbeit, hat mein Arzt mir eine "Kündigung auf ärztliche Anweisung" unterschrieben. Das heißt für mich ich würde bei einer Kündigung keine Sperre beim Amt bekommen. Alles schön und gut, nur worum es sich geht:

Ich habe mich jetzt dazu entschieden eine eigene Kündigung abzugeben, mein Bezirksleiter geht aber davon aus, dass ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben werde. Da noch kein Lohn gekommen ist, warte ich bis morgen und kündige dann!

Ich bin krankgeschrieben bis Ende meiner Kündigungsfrist.

Kann er mir irgendwas, wenn ich mich jetzt doch gegen den Aufhebungsvertrag entscheide und selber kündige?

Den Aufhebungsvertrag werde ich auf keinen fall unterschreiben!!!!

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Naja es ist für den Bezirksleiter auch einfacher als das per Aufhebungsvertrag zu regeln.

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Ganz geheimer Tipp:

Du gehst zu ihm und sagst: "Hallo"

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Frage zum Thema Schüler BAföG und ausziehen...

Hallo liebe Gemeinschaft,

also ich weiß nicht, ob es diese Frage schon auf diese Art hier gibt, doch bräuchte ich sie gerne in dieser Zusammenstellung und aktuell, wenn das ginge, daher...naja, jetzt wohl erst einmal zur Fragen an sich, schätze ich.

Tatsache ist, dass ich im Moment wegen Krankheitsfällen mein Schuljahr wiederholen muss, das heißt, im Moment muss ich den Rest des Jahres aussitzen und kann dann ab nächstes Jahr noch einmal anfangen. Dann mache ich mein Fach-Abitur, das heißt also, an einer FOS. Aber bis dahin hatte ich die Idee, dass ich zum Beispiel in der Zeit, die ich ja auch für eine Operation genutzt habe, da ich eben oft wegen entzündeter Mandeln (unter anderem) krank war, vielleicht ebenfalls etwas anderes "unternehmen" könnte, für das ich im Schulalltag nicht mehr wirklich Zeit hätte. Und zwar ausziehen. Ich möchte gerne in die Nähe der Schule ziehen, da ich im Moment doch recht weit davon entfernt lebe.

Doch Schwächen an diesem Plan sind zum Beispiel, das ich eben selbst kein Geld habe, meine Mutter (Vater kann nicht gezählt werden) Hartz IV empfängt und ich während der Schule, was die relevante Zeit wäre, keine Möglichkeiten habe, nebenbei einem Job nachzugehen, da ich ja schon im ersten Halbjahr, sofern anwesend, gut spüren konnte, wie viel Freizeit einem bleibt (nämlich gleich Null). Und da wären wir dann endlich beim Kern der Sache, nämlich Schüler BAföG. Die Sache ist die, dass ich erst einmal, weil ich leider wirklich keine Ahnung davon habe, kurz zwischen fragen würde, wo ich das genau beantragen/erfragen kann.

Wichtiger jedoch: Ich habe gehört, dass man als Kind einer Hartz IV Empfängerin (oder einem Empfänger) kein BAföG bekommt, konnte es jedoch auch nicht bestätigen. Weiß denn jemand, inwiefern das zutrifft/ob das wirklich zutrifft? Ich würde einfach sehr gerne näher an der Schule leben, damit ich nicht immer erst 1-2 Stunden (wenn nicht sogar mehr) nach Schulschluss zu Hause ankomme, außerdem möchte ich allgemein einfach nur von dort weg und mein eigenes Leben leben, wenn ihr wisst was ich meine (wobei Letzteres für euch wohl eher sehr uninteressant ist, aber naja).

Das wäre jedenfalls das, was ich sehr gerne wissen möchte. Es wäre sehr nett, wenn mir jemand antworten könnte und ich danke auch schon einmal im Voraus, für mögliche Antworten.

Mit freundlichem Gruß,

Neko~

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Wenn du älter als 18 Jahre alt bist und ausziehst, um näher an der Schule zu sein, dann ist das legitim. Dann wirst du auch SchülerBafög berechtigt. 

Kinder, die bei den Eltern wohnen und ALG 2 beziehen haben keinen Anspruch auf SchülerBaföG. 

Der Grund ist simpel: Die Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet. Darum müssen die Eltern das Kind bei sich leben lassen. Das Jobcenter drängt sogar dazu.

Würdest du keinen SchülerBaföG-Anspruch besitzen, dann wärst du ALG 2 berechtigt. Dann wird man dich aber zu den Eltern ziehen lassen, da dann Kosten für deine Unterkunft gespart werden. 

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Nach Praktikum bei der Bank nichts bekommen!

Hallo Community, also was denkt ihr was ich tun sollte? Erstmal die "Geschichte"... Vor 3 Wochen habe ich mein Praktikum bei der Bank angefangen, vom 09.03.-26.03. In den 3 Wochen musste ich jeden Tag von 08:30 - 16.30 bzw. 17.30 Uhr da bleiben. Ich musste jeden Tag so sche* Arbeit wie: Post abholen (dauerte draußen ca. 3 Minuten, aber in der Kälte mal eben rüberzulaufen ist auch nicht grad angenehm), Überweisungen überprüfen (Ich musste jede Stunde den Überweisungskasten leeren und gucken welche Überweisung über 499,99€ geht, dessen Unterschrift musste dann ein anderer überprüfen ich musste halt gucken ob alles drauf stand wie IBAN, usw. -> Dre cks arbeit ! Ich musste auch so Blätter kopieren gehen, weil die Azubis & Berater keine Lust hatten das selber zu machen. Solche, unnötige Aufgaben habe ich 3 Wochenlang gemacht, jeden Tag ohne lust "arbeiten" gehen, das regt mich so auf... Das beste ist, ich habe verschiedenen Beratern und der Geschäftsstellenleiterin Blumen (Rosen) gekauft, damit ich ein bisschen Nett rüberkomme, also habe ich in die Sparkasse unnötigerweise 20,00€ investiert, obwohl es nichts brachte.. Das allerbeste ist aber, ich habe heute endlich mein Praktikum absolviert, und habe halt meine Bescheinigung usw. bekommen. Ich dachte, bei so einem großen Unternehmen wie die Sparkasse würde ich eventuell was kleines, oder gar Geld bzw. vielleicht ein Werbegeschenk mitbekommen, für die 3 Wochen Arbeit. Was habe ich bekommen? Ein Dankeschön & das ich jetzt feierabend hätte. Ich habe soviel Zeit, Lust und Laune in diese Arbeit integriert, aber nichtmal als Dank vielleicht paar Stifte / Werbegeschenke der Sparkasse bekommen oder vielleicht ein wenig Geld... Was denkt ihr? Sollte ich mal eine Mail schreiben an eine Beraterin so: hallo Fr Ich wollte mal fragen, ob ich eventuell die Tüte mit den Geschenken dort vergessen habe, oder haben sie vergessen sie mir zu geben?" Oder sowas in der Art, dass es dennoch Nett rüber kommt, aber das ich indirekt fragen kann, ob ich überhaubt noch was bekomme... Ja, ihr denkt ich sollte einfach dankbar sein! Aber nein! Sie haben mich als Praktikant nur ausgenutzt! Was würdet ihr in dem Falle tun? Vielleicht nochmal persönlich hingehen, oder eine Mail schreiben? Ich würde gerne mal wissen ob ich überhaubt Geschenke bekommen werden würde oder ob sie garkeine geben...

Sorry für den langen Text, aber bitte keine be lei di gende Antworten.. Danke.

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Was erwartest du? Banken wären keine Banken, wenn sie nicht geizig wären und Menschen ausbeuten würden. 

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Klar. Belegprinzip nach Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchhaltung. Wenn der Reparateur dagegen verstößt, dann hat er es wahrscheinlich nicht in seiner Buchhaltung vermerkt und will somit Steuern hinterziehen. 

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Erst wenn ein neuer Arbeitgeber in Sicht ist und der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist, kann man kündigen.

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Erst letzte Woche hat der BGH entschieden, dass diese Klausel unwirksam ist.

http://www.welt.de/wirtschaft/article138544386/BGH-kippt-Klauseln-zu-Schoenheitsreparaturen.html

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Wenn du selber kündigst, kriegst du eine Sperre von 3 Monaten beim ALG 1. 

Bei ALG 2 kriegst du eine 30 % Sanktionierung vom Regelsatz. D.h. deine Miete und deine Krankenversicherung werden voll vom Jobcenter getragen, nur dein Regelsatz in Höhe von rund 400 € (wenn Single) wird um 30 % gekürzt. 

ALG2 bewirkt keine Gutschrift beim Rentenkonto. Durch die Sperre von ALG1 gibt es auch keine Rentenzahlung. D.h. du kriegst eine Rentenlücke von 2 Monaten. Du kannst aber die Lücke durch freiwillige Beiträge schließen. Freiwillige Beiträge kann man aber nur bis zum nächsten 31.3 des folgenden Kalenderjahres bezahlen. 

Also wenn du dieses Jahr kündigst, dann kannst du bis zum 31.3.2016 Rentenzahlungen geben. 

Da du schon einen Job hast, wird das Jobcenter voraussichtlich nicht stressen. 

Am Besten nach der Kündigung zur Agentur für Arbeit gehen und ALG1 beantragen und den Ablehnungsbescheid bewahren. Wenn du kurzen Zahlungsausfall verkraften kannst, dann stellst du den Antrag auf ALG2 am Ende des ersten Arbeitslosenmonats... also zum 25.08. Dann dauert das bis die dich erfassen und du zeigst dann irgendwann im September deinen Vertrag und die lassen dich mit Vermittlungsvorschlägen in Ruhe.

Du darfst im Vorfeld dein Vermögen "vernichten", wenn du z.B. Schulden bezahlst. Also falls du mehr hast als was du ersparen durftest.

Willst du das ohne Jobcenter machen, dann machst du eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Kostet zusammen so um die 160 €. Ansonsten hast du keine weiteren Verpflichtungen ausser selber die Lebensunterhaltskosten zu tragen,

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Die Urchristen waren christianisierte Juden. Auch Judenchristen genannt. Darum befolgten die Judenchristen auch strenges Bilderverbot und setzten Jesus nicht mit Gott gleich. 

Jesus sagte, dass man nicht die Perlen vor die Säue werfen soll. Mit Perlen ist die Religion gemeint und die Säue (=das im Judentum unreine Schwein) steht für die heidnischen Schweinefleisch-fressenden Römer.

Als dann Paulus die Religion für Heiden öffnete kamen auch die ganzen heidnischen Rituale hinzu. Also Polytheismus in Form von Trinität und Heiligenverehrung.

Also um deine Frage genauer zu beantworten, solltest du dich erstmal über die Thematik der Judenchristen und Heidenchristen beschäftigen. 

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Ein Ortswechsel ohne Rückkehr ist angebracht. Gibt nix peinlicheres als mit dem Ehemann in die Heimatstadt zu gehen, wo alle Männer schon mal randurften. 

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Was heißt hier nicht zahlen muss? Es gibt einen Anspruch. Aber wenn er zahlungsunfähig ist, dann kriegt man nix.

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Stell den Antrag auf Namensänderung beim Standesamt. Wenn das Standesamt das ablehnt, dann schreibst du eine gut begründete Beschwerde gegen die Entscheidung. Dann geht das vors Amtsgericht und ein Richter entscheidet darüber. Sollte klappen.

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