Firmenwagen?

7 Antworten

Ich hab bei mir die gleiche Situation. Ich habe einen Firmenwagen der rein beruflichen Zwecken dient.

Nein die Firma darf dir da nichts berechnen. Ebenso das Finanzamt da darf auch nichts dafür berechnen, da du keinen Geldwerten Vorteil hast.

Nein. Von dem Auto hast du ja keinen Vorteil oder?

Der Firmenwagen wird von dir nur für die Firma benutzt. Somit zahlt auch die Firma alles was mit dem Firmenwagen zusammen hängt.

Da du keinen geldwerten Vorteil dadurch hast, darf dein AG dir dafür auch nicht berechnen.

Darfst du ihn aber auch für private Fahrten nutzen, dann greift die 1 %-Regel.

3,- € vom Stundenlohn abzuziehen ist sicher kein gesetzlicher Weg.

Deine Firma spart ja dann die jeweiligen Reisekosten ein, die du einreichen könntest.

Ergo kann sie dir nicht noch extra was dafür berechnen. Anders sähe es aus, wenn der Dienstwagen auch Privat genutzt werden darf. Ich mache das zum Beispiel über eine Entgeltumwandlung.

Wenn Du den besagten Firmenwagen ausschließlich berufsbezogen nutzen darfst / kannst, so kann diese Nutzung nicht lohnsteuerbelastend eingesetzt werden.