Firmenname bei Kleingewerbe. Phantasiename?

4 Antworten

Als Einzelunternehmen wird dein Gewerbe auf deinen Namen angemeldet. Im Geschäftsverkehr kannst du deine Firma jede Woche anders nennen und die Namen frei wählen, solange du nicht die Namensrechte eines Anderen verletzt.

Die Pflicht zur Angabe des "echten" Namens im Schriftverkehr ist 2009 durch Streichung des § 15b GewO entfallen.

Somit ist der Anwalt wohl auch nicht mehr auf dem Laufenden.

Hi, gute Entscheidung für 2013:-) Du kannst dich nennen wie du willst. Was machst du denn und in welcher Stadt bist du? Hast du denn schon eine Idee wie du dein Grwerbe nennen willst. In welchem Bereich bist du tätig? LG babs

Natürlich, insofern Du keine Rechte Dritter verletzt.

Ein Phantasiename ist erlaubt :-)