Selbstständigkeit + Ärger mit ALG I

Hallo ihr Lieben,

ich befinde mich in einer verzwickten Lage und wäre für Ratschläge sehr dankbar!

Seit Februar dieses Jahres bin ich aufgrund meines ausgelaufenen Arbeits-Zeitvertrages, arbeitslos!

Da ich zuvor bereits ein Nebengewerbe angemeldet hatte, wollte ich mich durch die nun vorhandene Zeit, ein wenig intensiver darum kümmern.

Ich habe mich schlau gemacht und viel unternommen um Kunden für mich zu gewinnen, was wunderbar gefruchtet hat! Ich konnte neben Privatkunden sogar mehrere Stammkunden für mich gewinnen.

Diese positiven Feedbacks , haben mich stark motiviert und es hat mir riesig Spaß gemacht!

Allerdings hatte dies auch was Schlechtes… ich habe mich hauptsächlich um mein Gewerbe gekümmert und weniger um Bewerbungen an potentielle Arbeitgeber zu schreiben!

Um ehrlich zu sein, ich war und bin immer noch der festen Überzeugung, mit noch ein wenig mehr Zeit, schaffe ich es von meiner Selbstständigkeit zu leben!

Ich hatte mich bezüglich eines Gründerzuschusses schlau gemacht und fand heraus, dass hierfür mein Berater auf dem Arbeitsamt zuständig sei.

Zwei Monate, nach meinem Arbeitsende, hatte ich mein erstes Gespräch mit meinem Berater auf dem Arbeitsamt… dieser war natürlich erbost darüber, wie wenig ich über Bewerbungen und der gleiches nachweißen konnte.

Ich berichtete ihm von meinem Gewerbe und meinem bisherigen Erfolg.

Er war absolut abgeneigt und berichtete mir, dass mir kein Fördergeld zustünde, solange mein erlernter Beruf auf dem Stellenmarkt gesucht werde!

Er ermahnte mich und drohte mir mit der Sperrung meines Arbeitslosengeldes… welches er mir dann „ausnahmsweise“ aufgrund meiner Ehrlichkeit dann doch nicht sperrte…

Entrüstet ging ich nach Hause und las mir all die Stellenvorschläge durch, welche er mir ausgedruckt mitgab. Mal abgesehen davon, dass einige noch nicht mal richtig was mit meinem erlernten Beruf zu tun hatten, waren auch 70% davon mit einem ziemlich weiten Fahrweg verbunden.

Ich habe diesen Stapel dann abgearbeitet und alle Bewerbungen per E-Mail versendet…

Ich habe nicht aufgehört mich um mein Gewerbe zu bemühen…

Mittlerweile habe ich bereits ein Einkommen ( nur durch mein Gewerbe ) von ca. 800€!

Demnächst habe ich wieder ein solches Gespräch mit meinem Berater auf dem Amt und ich befürchte sehr, dass er mir das Arbeitslosengeld sperren wird, da ich mich nicht ausreichend auf Stellen beworben habe und somit nicht offensichtlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand.

Wie kann ich mich nun verhalten?

Kann mir einfach so das Arbeitslosengeld gesperrt werden? Wie zahle ich dann meine Miete + Nebenkosten?

Kann ich doch irgendwie den Gründerzuschuss beantragen? Sobald ich diesen bewilligt bekäme, würde mir ja sowieso kein Arbeitslosengeld mehr zustehen und das Amt wäre mich los!

Wieso ist es so schwer, trotz toller Bilanzen und super Businessplan, den Gründerzuschuss zu bekommen?

Ich wäre für jeden Rat überaus dankbar !!!

Vielen, lieben Dank im Voraus.

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Hallo, ich hoffe das du nun weiter gekommen bist. Wenn nicht, helfe ich dir weiter. Nur haben verschiedene Bundesländer verschiedene Gesetzte. Melde dich einfach mal ,wenn du immer noch nnicht weiter bist. Gib nicht auf. Habe ich auch nicht. Es geht auch ohne AA. LG babs

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Hi du stellst wirklich viele Fragen:-) Schau mal auf die Site von Robinson Club, Club Aldiana, Club Med. Dann sind da noch die Großen: TUI, ( Tochter 12Fly)Thomas Cook, alltours usw. Alle haben Infos . Wenn du schlechte Arbeit und miesen Lohn entgehen willst, lass dich nicht auf die so gen. Vermittler ein. Außerdem rate ich dir dich bei Aniworld anzumelden. Es gibt bestimmt auch noch andere Foren. Wenn du konkrete Fragen hast, schreibe mich gern an. Kenne mich recht gut aus. LG Babs

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Ich würde doch einfach mal anfragen was die Anderen so nehmen und mir dann meinen Preis kalkulieren. LG babs

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Frage Google : Raummiete und deine Region, oder in der Kneipe, Hotel nebenan.

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Erzähle ihr was sie nun alles machen kann. Das ist wie Urlaub für Mama. Sage ihr alles das , was sie schon immer machen wollte, dass sie es in dieser Zeit machen kann, ohne Rücksicht nehmen zu müssen. Lg

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Hi, ab 18 Jahren kannst du dich bewerben. Schau direkt bei den Veranstaltern. Tui, NUR, alltours, Robinson Club und Club Aldiana, sowie Club Mrd casten eigenständig. Viel Glück.LG babs

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Hallo um einen Antrag zu stellen mußt du zumindest beim Amt arbeitssuchend gemeldet sein. Bitte nicht vergessen das diese Leistungen eine kann Leistung ist und sie generell keinen Anspruch haben. LG babs

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Hallo, der begriff Berater ist nicht geschützt. Demnach kann sich jeder so nennen. Was dein Geschäftsmodell angeht solltest du erst einmal schauen ob und wie du das anstellen willst. Schreibe am besten ein Konzept, dann bist du schlauer. LG babs

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Hi, auch die Teamleitung hat einen Vorgesetzten. ( Finde das raus). Wende dich an die Politik. Es gibt in deiner Stadt jemanden der für Familie, soziales zuständig ist. Die haben Bürgersprechstunde, oder machen einen Termin. Ich weiss nicht in welcher Stadt du bist. Es gibt auch überall Vereine die kostenfrei helfen. Mit deiner Einstellungszusage hast du gute Aussichten das durch zu bekommen.Wenn du in Berlin bist helfe ich dir auch gern weiter. Viel Glück, du schaffst das:-) LG babs

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Hi, frage mal bei der Firma Time Crew in Berlin:Wichertstraße 16 10439 Berlin 030 80939600. Nach Frau Richter fragen. Die ist verantwortlich für den Service Bereich. Mehr weiss ich auch nicht. Viel Glück. LG babs

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Hi, ich würde die Frage etwas genauer stellen. Dann kann ich auch eine Antwort geben. LG babs

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Ich muss das Frank leider recht geben. Denk erst einmal darüber nach was du machen willst. Dann besuche ein Existensgründerseminar, oder in Berlin melde dich noch mal bei mir ;-) lg babs

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Hi schau mal hier:Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung

Qualifizierungslehrgänge (Auswahl) • Waren-, Produkt- und Verkaufskunde (in KURSNET)

• Handel (Groß- und Einzelhandel) (in KURSNET)

• Marketing, internationales Marketing - Handel (in KURSNET)

• Vertrieb, Verkauf (in KURSNET)

• Finanz- und Rechnungswesen, Kostenwesen und Kalkulation - Handel (in KURSNET)

• Büro, Sekretariat, Verwaltung (in KURSNET)

• Betriebswirtschaftslehre (in KURSNET)

• Kaufmännische Qualifizierung - Handel (in KURSNET)

• Einkauf, Lager- und Materialwirtschaft, Logistik, Versand (in KURSNET)

• EDV-Anwendungen im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich (in KURSNET)

• Handels- und Gesellschaftsrecht (in KURSNET)

Anpassungsweiterbildungen in KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung

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Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstieg und Studium

Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl) • Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute ◦ Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin

◦ Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Handel

◦ Fachwirt/Fachwirtin - Wirtschaft

◦ Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für allgemeine Betriebswirtschaft

◦ Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Möbelhandel

• Sonstige Aufstiegsweiterbildungen ◦ Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe (Weiterbildung)

Aufstiegsweiterbildungen in KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung

Studienfächer (Auswahl) • Handelsbetriebswirtschaft (Bachelor)

• Internetbasierte Systeme, E-Services (Bachelor)

• Betriebswirtschaftslehre, Business Administration (Bachelor)

LG babs

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Hi besuche einen Existensgründerseminar. Wenn du ein Gewerbe anmeldest , bist du Existensgründer und Selbstständig. Es sei denn, du meldest dein Gewerbe als Nebengeschäft an. Bist du in Berlin? Wenn nicht sende ich dir gerne Infos für deine Stadt zu. LG babs

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Hi schau mal hier. Ansonsten frage doch einfach einen Steuerberater. Eine Erstberatung kostet normalerweise nichts.

Bilanzgewinn

(1) allgemein: Erfolgsziffer, gebildet durch die Gegenüberstellung der Summen der Vermögens- und Kapitalposten der Bilanz. (2) bei Aktiengesellschaften: absolute Erfolgskennzahl, die sich gem. § 158(1) AktG errechnet. Das Verfahren sieht vor, dass die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Posten ?Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag? in Fortführung der Nummerierung um die folgenden Posten zu ergänzen ist:

  1. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
  2. Entnahmen aus der Kapitalrücklage
  3. Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus der gesetzlichen Rücklage b) aus der Rücklage für eigene Aktien c) aus satzungsmäßigen Rücklagen d) aus anderen Gewinnrücklagen
  4. Einstellungen in Gewinnrücklagen a) in die gesetzliche Rücklage b) in die Rücklage für eigene Aktien c) in satzungsmäßige Rücklagen d) in andere Rücklagen
  5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust.

    Auch hier zeigt sich, dass der Bilanzgewinn über den Erfolg einer Unternehmung keine hinreichende Aussage geben kann, da er ? bei einem Jahresüberschuß ? durch Entnahmen aus Rücklagen bzw. Einstellungen in Rücklagen beeinflusst werden kann. Bei einem Jahresfehlbetrag kann z. Bilanzgewinn durch Entnahmen aus Rücklagen ein Bilanzgewinn gebildet werden. Siehe auch: Gewinn

    (engl. net profit) Der Bilanzgewinn ist der Ausweis des Ergebnisses des Geschäftsjahres in der Bilanz von Kapitalgesellschaften bei teilweiser Gewinnverwendung (Gewinn). Der Bilanzgewinn gehört zum Eigenkapital und ergibt sich als rechnerische Größe. In die Berechnung gehen der Jahresüberschuss bzw. Fehlbetrag des Geschäftsjahres (Ergebnis der Gewinn und Verlustrechnung), der Gewinn bzw. Verlustvortrag des Vorjahres und die Veränderungen der Rücklagen ein. Die Beträge, die aus den Rücklagen entnommen werden, sind zu addieren. Die Beträge, die in die Rücklagen eingestellt werden (teilweise Gewinnverwendung), sind abzuziehen und bei den entsprechenden Rücklagen auszuweisen. Über die Verwendung des Bilanzgewinnes (Ausschüttung, Bildung von Rücklagen) entscheiden im Allgemeinen die Anteilseigner der Gesellschaft. Der Bilanzgewinn bzw. Verlust tritt in der Bilanz an die Stelle der Posten «Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag» und «Gewinnvortrag/Verlustvortrag», deren Ausweis bei Aufstellung der Bilanz vor Gewinnverwendung erfolgt.

    Im aktienrechtlichen Gliederungsschema des § 151 AktG von 1965 wird der Bilanzgewinn als letzter Posten auf der Passivseite ausgewiesen. Der Bilanzgewinn ist ein rein aktienrechtlicher Terminus; er deckt sich keineswegs mit dem von der Aktiengesellschaft erzielten Gewinn. Ein Bilanzgewinn kann selbst dann ausgewiesen werden, wenn keine Gewinne, sondern Verluste gemacht wurden. Der auf der Passivseite ausgewiesene Bilanzgewinn steht zur Ausschüttung an und hat für die Aktiengesellschaft als juristische Person Ähnlichkeit mit einer kurzfristigen Verbindlichkeit. Die Gliederung der aktienrechtlichen Gewinn und Verlustrechnung zeigt in § 157 AktG von 1965 den Zusammenhang zwischen dem »tatsächlichen« Gewinn (Jahresüberschuß) und dem Bilanzgewinn: 28.Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag Gewinnvortrag (+) Verlustvortrag () aus dem Vorjahr Entnahmen aus offenen Rücklagen (+) Einstellungen aus dem Jahresüberschuß in offene Rücklagen () Bilanzgewinn/Bilanzverlust Die Kompetenzverteilung zur Feststellung des Bilanzgewinns ist in § 58 Abs. 2 AktG von 1965 geregelt.

    Auch: Reingewinn. Überschuss der bilanziellen Aktiv- über die Passivposten. Ist in Bankjahresbilanz - als Passivposition - sowie GuV-Rechnung - als (Residual-)Position - ungeteilt und gesondert auszuweisen. Ergibt sich gem. AktG aus Jahresüberschuss +/- Gewinn- bzw. Verlustvortrag +/- Entnahmen aus bzw. Einstellungen in Gewinnrücklagen. Bilanzgewinn ist der verteilungsfähige Reingewinn, d. h. der Teil des Jahresüberschusses, der vom Vorstand nicht in Rücklagen eingestellt worden ist. Ist der Bilanzgewinn höher als der Jahresüberschuss, ist dies Zeichen dafür, dass Gewinne vorhergehender Perioden mit zur Ausschüttung gelangen; ist er geringer, wurden entweder Verluste vergangener Perioden gedeckt oder Einstellungen in die Gewinnrücklagen vorgenommen. Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die HV, die an den festgestellten Jahresabschluss gebunden ist; i. d. R. wird der Bilanzgewinn an die Aktionäre ausgeschüttet. In besonderen Fällen, vor allem bei betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit, kann die HV per Beschluss weitere Beträge in Gewinnrücklagen überführen. Schau ins Netz unter :Wirtschaftslexikon lg babs

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Hi besuche ein Existensgründerseminar, dort bekommst du die ersten Infos. lg babs

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Hallo leider weiss ich nicht in welcher Stadt du bist. Hier in Berlin könnte ich dir konkret helfen. Ich versuche es erst einmal so. Suche dir einen Verein der dir kostenfrei ( so wie ich hier in Berlin ) hilft. Du hast ein Recht auf eine schr. Ablehnung um zu reagieren. Tip: Stelledein Anliegen mit einem Satz schriftlich. Die Arge darf dir eine Selbstständigkeit nicht verwehren. Eventuell kann man dich nicht unterstützen. Ich kenn den Vorgang nicht. Notfalls ziehe einen Anwalt für Sozialrecht hinzu. Das mußt du nicht bezahlen. Wenn du nicht weiter kommst , melde dich einfach noch einmal. Viel Glück und lg Babs

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