Hi, ich kenne mich aus. Allerdings in Berlin. Wo bist du ? LG babs
Hallo, ich hoffe das du nun weiter gekommen bist. Wenn nicht, helfe ich dir weiter. Nur haben verschiedene Bundesländer verschiedene Gesetzte. Melde dich einfach mal ,wenn du immer noch nnicht weiter bist. Gib nicht auf. Habe ich auch nicht. Es geht auch ohne AA. LG babs
Hi du stellst wirklich viele Fragen:-) Schau mal auf die Site von Robinson Club, Club Aldiana, Club Med. Dann sind da noch die Großen: TUI, ( Tochter 12Fly)Thomas Cook, alltours usw. Alle haben Infos . Wenn du schlechte Arbeit und miesen Lohn entgehen willst, lass dich nicht auf die so gen. Vermittler ein. Außerdem rate ich dir dich bei Aniworld anzumelden. Es gibt bestimmt auch noch andere Foren. Wenn du konkrete Fragen hast, schreibe mich gern an. Kenne mich recht gut aus. LG Babs
Ich würde doch einfach mal anfragen was die Anderen so nehmen und mir dann meinen Preis kalkulieren. LG babs
Fahre mit dem Bus. LG babs
Frage Google : Raummiete und deine Region, oder in der Kneipe, Hotel nebenan.
Erzähle ihr was sie nun alles machen kann. Das ist wie Urlaub für Mama. Sage ihr alles das , was sie schon immer machen wollte, dass sie es in dieser Zeit machen kann, ohne Rücksicht nehmen zu müssen. Lg
Hi, ab 18 Jahren kannst du dich bewerben. Schau direkt bei den Veranstaltern. Tui, NUR, alltours, Robinson Club und Club Aldiana, sowie Club Mrd casten eigenständig. Viel Glück.LG babs
Hallo um einen Antrag zu stellen mußt du zumindest beim Amt arbeitssuchend gemeldet sein. Bitte nicht vergessen das diese Leistungen eine kann Leistung ist und sie generell keinen Anspruch haben. LG babs
Hallo, der begriff Berater ist nicht geschützt. Demnach kann sich jeder so nennen. Was dein Geschäftsmodell angeht solltest du erst einmal schauen ob und wie du das anstellen willst. Schreibe am besten ein Konzept, dann bist du schlauer. LG babs
Hi, auch die Teamleitung hat einen Vorgesetzten. ( Finde das raus). Wende dich an die Politik. Es gibt in deiner Stadt jemanden der für Familie, soziales zuständig ist. Die haben Bürgersprechstunde, oder machen einen Termin. Ich weiss nicht in welcher Stadt du bist. Es gibt auch überall Vereine die kostenfrei helfen. Mit deiner Einstellungszusage hast du gute Aussichten das durch zu bekommen.Wenn du in Berlin bist helfe ich dir auch gern weiter. Viel Glück, du schaffst das:-) LG babs
Hi, frage mal bei der Firma Time Crew in Berlin:Wichertstraße 16 10439 Berlin 030 80939600. Nach Frau Richter fragen. Die ist verantwortlich für den Service Bereich. Mehr weiss ich auch nicht. Viel Glück. LG babs
Hi, ich würde die Frage etwas genauer stellen. Dann kann ich auch eine Antwort geben. LG babs
Ich muss das Frank leider recht geben. Denk erst einmal darüber nach was du machen willst. Dann besuche ein Existensgründerseminar, oder in Berlin melde dich noch mal bei mir ;-) lg babs
Hi schau mal hier:Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung
Qualifizierungslehrgänge (Auswahl) • Waren-, Produkt- und Verkaufskunde (in KURSNET)
• Handel (Groß- und Einzelhandel) (in KURSNET)
• Marketing, internationales Marketing - Handel (in KURSNET)
• Vertrieb, Verkauf (in KURSNET)
• Finanz- und Rechnungswesen, Kostenwesen und Kalkulation - Handel (in KURSNET)
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Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
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Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl) • Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute ◦ Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin
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◦ Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für allgemeine Betriebswirtschaft
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• Sonstige Aufstiegsweiterbildungen ◦ Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe (Weiterbildung)
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Studienfächer (Auswahl) • Handelsbetriebswirtschaft (Bachelor)
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LG babs
Hi besuche einen Existensgründerseminar. Wenn du ein Gewerbe anmeldest , bist du Existensgründer und Selbstständig. Es sei denn, du meldest dein Gewerbe als Nebengeschäft an. Bist du in Berlin? Wenn nicht sende ich dir gerne Infos für deine Stadt zu. LG babs
Hi schau mal hier. Ansonsten frage doch einfach einen Steuerberater. Eine Erstberatung kostet normalerweise nichts.
Bilanzgewinn
(1) allgemein: Erfolgsziffer, gebildet durch die Gegenüberstellung der Summen der Vermögens- und Kapitalposten der Bilanz. (2) bei Aktiengesellschaften: absolute Erfolgskennzahl, die sich gem. § 158(1) AktG errechnet. Das Verfahren sieht vor, dass die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Posten ?Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag? in Fortführung der Nummerierung um die folgenden Posten zu ergänzen ist:
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
- Entnahmen aus der Kapitalrücklage
- Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus der gesetzlichen Rücklage b) aus der Rücklage für eigene Aktien c) aus satzungsmäßigen Rücklagen d) aus anderen Gewinnrücklagen
- Einstellungen in Gewinnrücklagen a) in die gesetzliche Rücklage b) in die Rücklage für eigene Aktien c) in satzungsmäßige Rücklagen d) in andere Rücklagen
Bilanzgewinn/Bilanzverlust.
Auch hier zeigt sich, dass der Bilanzgewinn über den Erfolg einer Unternehmung keine hinreichende Aussage geben kann, da er ? bei einem Jahresüberschuß ? durch Entnahmen aus Rücklagen bzw. Einstellungen in Rücklagen beeinflusst werden kann. Bei einem Jahresfehlbetrag kann z. Bilanzgewinn durch Entnahmen aus Rücklagen ein Bilanzgewinn gebildet werden. Siehe auch: Gewinn
(engl. net profit) Der Bilanzgewinn ist der Ausweis des Ergebnisses des Geschäftsjahres in der Bilanz von Kapitalgesellschaften bei teilweiser Gewinnverwendung (Gewinn). Der Bilanzgewinn gehört zum Eigenkapital und ergibt sich als rechnerische Größe. In die Berechnung gehen der Jahresüberschuss bzw. Fehlbetrag des Geschäftsjahres (Ergebnis der Gewinn und Verlustrechnung), der Gewinn bzw. Verlustvortrag des Vorjahres und die Veränderungen der Rücklagen ein. Die Beträge, die aus den Rücklagen entnommen werden, sind zu addieren. Die Beträge, die in die Rücklagen eingestellt werden (teilweise Gewinnverwendung), sind abzuziehen und bei den entsprechenden Rücklagen auszuweisen. Über die Verwendung des Bilanzgewinnes (Ausschüttung, Bildung von Rücklagen) entscheiden im Allgemeinen die Anteilseigner der Gesellschaft. Der Bilanzgewinn bzw. Verlust tritt in der Bilanz an die Stelle der Posten «Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag» und «Gewinnvortrag/Verlustvortrag», deren Ausweis bei Aufstellung der Bilanz vor Gewinnverwendung erfolgt.
Im aktienrechtlichen Gliederungsschema des § 151 AktG von 1965 wird der Bilanzgewinn als letzter Posten auf der Passivseite ausgewiesen. Der Bilanzgewinn ist ein rein aktienrechtlicher Terminus; er deckt sich keineswegs mit dem von der Aktiengesellschaft erzielten Gewinn. Ein Bilanzgewinn kann selbst dann ausgewiesen werden, wenn keine Gewinne, sondern Verluste gemacht wurden. Der auf der Passivseite ausgewiesene Bilanzgewinn steht zur Ausschüttung an und hat für die Aktiengesellschaft als juristische Person Ähnlichkeit mit einer kurzfristigen Verbindlichkeit. Die Gliederung der aktienrechtlichen Gewinn und Verlustrechnung zeigt in § 157 AktG von 1965 den Zusammenhang zwischen dem »tatsächlichen« Gewinn (Jahresüberschuß) und dem Bilanzgewinn: 28.Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag Gewinnvortrag (+) Verlustvortrag () aus dem Vorjahr Entnahmen aus offenen Rücklagen (+) Einstellungen aus dem Jahresüberschuß in offene Rücklagen () Bilanzgewinn/Bilanzverlust Die Kompetenzverteilung zur Feststellung des Bilanzgewinns ist in § 58 Abs. 2 AktG von 1965 geregelt.
Auch: Reingewinn. Überschuss der bilanziellen Aktiv- über die Passivposten. Ist in Bankjahresbilanz - als Passivposition - sowie GuV-Rechnung - als (Residual-)Position - ungeteilt und gesondert auszuweisen. Ergibt sich gem. AktG aus Jahresüberschuss +/- Gewinn- bzw. Verlustvortrag +/- Entnahmen aus bzw. Einstellungen in Gewinnrücklagen. Bilanzgewinn ist der verteilungsfähige Reingewinn, d. h. der Teil des Jahresüberschusses, der vom Vorstand nicht in Rücklagen eingestellt worden ist. Ist der Bilanzgewinn höher als der Jahresüberschuss, ist dies Zeichen dafür, dass Gewinne vorhergehender Perioden mit zur Ausschüttung gelangen; ist er geringer, wurden entweder Verluste vergangener Perioden gedeckt oder Einstellungen in die Gewinnrücklagen vorgenommen. Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die HV, die an den festgestellten Jahresabschluss gebunden ist; i. d. R. wird der Bilanzgewinn an die Aktionäre ausgeschüttet. In besonderen Fällen, vor allem bei betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit, kann die HV per Beschluss weitere Beträge in Gewinnrücklagen überführen. Schau ins Netz unter :Wirtschaftslexikon lg babs
In welchem Bereich suchst du einen intern. Job? LG babs
Hi besuche ein Existensgründerseminar, dort bekommst du die ersten Infos. lg babs
Hallo leider weiss ich nicht in welcher Stadt du bist. Hier in Berlin könnte ich dir konkret helfen. Ich versuche es erst einmal so. Suche dir einen Verein der dir kostenfrei ( so wie ich hier in Berlin ) hilft. Du hast ein Recht auf eine schr. Ablehnung um zu reagieren. Tip: Stelledein Anliegen mit einem Satz schriftlich. Die Arge darf dir eine Selbstständigkeit nicht verwehren. Eventuell kann man dich nicht unterstützen. Ich kenn den Vorgang nicht. Notfalls ziehe einen Anwalt für Sozialrecht hinzu. Das mußt du nicht bezahlen. Wenn du nicht weiter kommst , melde dich einfach noch einmal. Viel Glück und lg Babs