4 Antworten

Wie in nahezu allen Gesetzen üblich steht auch im Selbstbestimmungsgesetz "bis zu zehntausend Euro".

Es handelt sich also lediglich um das absolute Höchstmaß, welches nur bei sehr schweren Verstößen zum Tragen kommen könnte. Für einfache Verstöße liegt das Bußgeld oft eher im dreistelligen Bereich.

Das haben Gesetzgeber + Juristen erdacht, Besser als die weiß ich's auch nicht. Und wenn ich im Internet "Rübe runter!!" lese, weil einer mal wild gepinkelt hat, weiß ich genau: Die wissen's auch nicht.

Zu hoch

Sind Ideoten die das beschlossen haben.

Wenn man dafür verklagt wird weil man nach der Äußerlichkeit geht dan leuft was falsch.

Sollen sich die Leute bezeichnen wie die wollen aber bei der Klage zeig ich gern den Vogel.

....vergiss es! Es hat keinen Sinn darüber nachzudenken, weil diese Meldung auf "Nius" erschien, ihr Wahrheitsgehalt ergo gleich Null ist.