Feuerwerk der Kategorie ''P1''?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

wie meine Vorredner schon gesagt haben bedarf es für P1 keinerlei Genehmigung...was du brauchst um die zu zünden ist ein guter Grund dafür, beispielsweise Tiere bei einer Treibjagd aufscheuchen oder das Nachstellen einer Schlacht zwecks Filmaufnahmen...einfach so zum Spaß rumböllern entspricht nicht den eigentlichen Verwendungszweck von P1

Gruß

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwerk macht mir Spaß

Du verstehst da etwas grundsätzlich falsch. Das ist kein Feuerwerk, das sind Schallerzeuger. Die sind kein Feuerwerk zum Vergnügen, sondern du brauchst stets einen Verwendungszweck, aber auf deinem Grund keine Genehmigung. Ganzjährig zu verwenden ab 18 Jahren. Kategorie P ist nicht anzeigepflichtig!

Die Chiarappas auf dem Foto haben 1g Blitz, ich würde mir da nochmal überlegen, ob die was für unterm Jahr sind.

Mach dich bitte nicht lächerlich beim Amt ;)

Woher ich das weiß:Hobby – Intensive, tägliche Beschäftigung mit diesen Themen

Zitat von https://de.wikipedia.org/wiki/Technisches_Feuerwerk

Technisches Feuerwerk der Kategorie T1 und P1 darf in Deutschland ab 18 Jahren ganzjährig erworben werden. Für die Verwendung ist aber in der Regel eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich (siehe §23 Absatz 3 1. SprengV)
LucaFrage3 
Fragesteller
 16.03.2021, 14:51

Ah ok! dann werde ich mir eine holen

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Idk2k19  16.03.2021, 15:27

Ja das stimmt, genau lesen hilft aber! Verwendest du P1 in deinem Feuerwerk, musst du es mit anzeigen, die Kategorie P unterliegt aber ausdrücklich keiner Anzeigepflicht! (Sachgerechte Verwendung ist aber Voraussetzung!)

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Dürften ganzjährig erlaubt sein.

EDIT: Wohl doch nur mit Genehmigung..

Woher ich das weiß:Recherche
Idk2k19  16.03.2021, 15:32

Nein, dein erster Gedanke war richtig.

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tohivakana  16.03.2021, 16:00
@Idk2k19

Okay, perfekt. ohwehohach hat halt einen Text von Wikipedia zitiert, welcher aussagt, dass eine Genehmigung zur Verwendung erforderlich ist. Deswegen war ich mir unsicher.

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Idk2k19  16.03.2021, 16:23
@tohivakana

Ja, der hat auch seine Richtigkeit, ist ja ein Auszug aus der SprengV. In der steht aber auch etwas über die Kategorie P, die eben nicht anzeigepflichtig ist, außer man veranstaltet ein Feuerwerk und nutzt da P1, dann muss man anzeigen, wie es auf Wiki steht.

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Eigentlich nicht. Wenn aber immer mehr Leute P1 (Schallerzeuger) rein zum Spaß missbrauchen und nicht wie vorgesehen für Mikrofontests oder so, dann werden sie bald hochgestuft zu Kat2.

LG

LucaFrage3 
Fragesteller
 18.03.2021, 20:58

Würde ich sogar besser Finden eigentlich.

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