Fenster in gewerblichen Räumen undicht - wer zahlt? VM will neues einbauen ich soll mich beteiligen
Mein Schaufenster in meinem kleinen Laden ist undicht - man kann es mit dem Rahmen von der Wand anheben. Habe im Winter immer gefrorene Scheiben von innen sowie dann das Tauwasser in der Auslage, die zu Schäden an den ausgestellten Waren führen. Auf meinen Hinweis an den Vermieter meinte er nur, es liegt an der mangenlden Luftzirkulation. Als ich Ihm Bilder schickte, holte er Kostenvoranschläge für ein neues Fenster ein. Jetzt soll ich mich daran beteiligen!?! Ist das Recht? Im Mietvertrag wird nichts über Fenster / Glas oder ähnliches erwähnt.
4 Antworten
Hallo, der Vermieter muß die Fenster reparieren oder wenn dieses nicht geht, halt auf seine Kosten erneuern. Er ist haftbar für evtl. Erneuerungen und Erhaltungen. Nur bei Kleinreparaturen bis zu einer niedrigen Gesamtsumme im Jahr für alle zusammen ist mitunter, je nach Vertrag, der Mieter Zahluingspflichtig. ( Meist bis zu 250 Euro im Jahr insgesamt.) Abgenutzte Dinge oder Bauteile oder verschlissene muß der Vermieter bezahlen. Mfg HT
das ist ja wohl ein Mangel. Auch bei Gewerbemietverträgen gilt die Mangelfreiheit. Das darf V allein bezahlen.
Das ist ausschließlich Sache des Vermieters.
ich hätte auch gerne solche Mieter , die sich an neuen Fenstern und Türen beteiligen. Ja , man kann es ja mal versuchen.
Das ist Vermietersache. Erkundige dich beim Mieterschutzbund.