Falsche Angaben bei der KfZ Versicherung und dann Rückforderung inwiefern?

3 Antworten

Wurde geschummelt, darf für sowas vereinbart werden, rückwirkende Umstellung.

Es kommt also allein auf Dich und Deine Vereinbarungen an. Es gibt Kunden, die vereinbaren sogar eine Strafe in Höhe von rd. 5.000 EUR, wenn es rauskommt.

Andere stellen einfach im laufenden Jahr um und gut ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Fragesteller630 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 14:54

aber nur wenn es zu Schadensfall kommt, richtig?

wenn man selbstbewusst ist und es darauf anlegt dass es nie zum Unfall kommt, kann man doch ruhig schummeln, damit man nicht irgendwann am Ende blöd da steht, oder?

schleudermaxe  20.03.2025, 20:42
@Fragesteller630

Nö, warum, was wurde bei Schummelei vereinbart, einfach mal nachlesen oder den Berater fragen. 5.000 EUR Strafe finde ich jedenfalls nicht prickelnd.

Gegen Versicherungsbetrug hilft sicher kein Zauberstab. Und Ehrlichkeit hat auch nichts mit Doofheit zu tun sondern mit Respekt vor anderen, den man auch sich selbst gegenüber erwartet.


Fragesteller630 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 02:19

man sollte auch die Unfallflüchtigen bewundern, weil die schlicht nicht als Ehrliche doof dastehen wollen.

Für das laufende Versicherungsjahr in jedem Fall. Theoretisch auch noch für die 3 Jahre vorher, da diese Forderungen noch nicht verjährt sind..

Manche Versicherer berechnen sogar eine "Strafprämie" und kündigen dann den Vertrag.

Theoretisch ist sogar eine Betrugsanzeige möglich.Und Vortäuschung der falschen Tarufgruppe B ist eindeutig Betrug und evtl. Urkundenfälschung