Fahrschule lange nich dort gewesen

6 Antworten

§16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Du erhältst von deiner Fahrschule einen Bericht über deine abgeschlossene theoretische Ausbildung, dieser darf nicht älter als 2 Jahre sein! Demnach können Theoriestunden sogar noch älter sein.

Warst wohl zum Sprachunterricht...

Die Anmeldung zur Prüfung gilt ein Jahr - danach wird eine weitere Anmeldegebühr zur Prüfung beim TÜV fällig - wenn du das wissen wolltest. Du kannst so lange dort zur Fahrschule gehen, wie du sie bezahlen kannst...

normale Menschen machen den schein in 3-4 Monaten, aber gibts die heute noch- normale menschen ??