Fahrradschuppen nicht abgeschlossen, Fahrräder gestohlen?

4 Antworten

Wenn die Müllabfuhr den Schlüssel hat, zahlt die Hausratversicherung ebenso wenig wie wenn mehrere Mietparteien den Schlüssel dazu haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wattdennnu2  14.02.2025, 19:25

Welche Berufserfahrung hast du?

schleudermaxe  14.02.2025, 20:46
@RenaultDriver

Da kann etwas nicht stimmen.

Meine Hausratversicherung, die schlechte, bezahlt, wenn aus einem gemeinsamen Schuppen geklaut wird.

RenaultDriver  14.02.2025, 21:11
@schleudermaxe

Könntest recht haben, siehe hier: Siehe hier

https://www.check24.de/hausratversicherung/lexikon/gemeinschaftsraeume/

Gemeinschaftsräume

Bei einem Gemeinschaftraum handelt es sich um Hausbereiche wie den Keller oder die Waschküche, denn diese werden von allen Bewohnern benutzt. Im Normalfall erstattet die Hausratversicherung keine Schäden an hier gelagertem Hausrat, da durch die leichtere Zugänglichkeit das Diebstahlrisiko steigt. Je nach Hausrat-Police lassen sich hierbei jedoch verschiedene Ausnahmen vereinbaren. Aus diesem Grund ist es interessant, einen Hausratversicherung Vergleich in Anspruch zu nehmen.

Eine Ausnahme stellt beispielsweise die Unterbringung eines Fahrrads dar, denn hier genügt der Gemeinschaftsraum, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Trotzdem muss das Fahrrad dort noch einmal angekettet werden, um einen wirksamen Diebstahlschutz zu gewährleisten. Dies gilt jedoch nur für Gemeinschaftsräume, denn unterwegs ist das Fahrrad nicht standardmäßig durch die Hausrat-Police geschützt. Auch Waschmaschinen in Waschküchen lassen sich zusätzlich versichern, da hier aufgrund des Gewichts nur von einem gering erhöhten Diebstahlrisiko ausgegangen wird.

Die Hausratversicherung zahlt nur, wenn der Schuppen verschlossen war.

Aber nur dann, wenn ihr keinen separaten "Fahrraddiebstahl" versichert habt. Wenn ihr Fahrraddiebstahl mit einer gewissen Entschädigungsgrenze mitversichert hat, zahlt die Hausratversicherung, wenn das Fahrrad mit einem herkömmlichen Schloß gesichert ist.

1. Ein von mehreren Personen zugänglicher Bereich ist nicht immer versichert, siehe Link: https://www.check24.de/hausratversicherung/lexikon/gemeinschaftsraeume/

2. Du müsstest nachweisen wer genau nicht abgeschlossen hat um genau diese Person zu belasten. Das wird dir aber sehr wahrscheinlich nicht gelingen.

Fazit: Sind Gegenstände ohne Gewalteinwirkung abhanden gekommen zahlt oft keine Versicherung. Im Zuge deiner Sorgfaltspflicht müsste der Verantwortliche die Sachlage ansprechen und bei weiteren Verstößen die Schlüssel antziehen (dann müsstet ihr aber dauernd die Mülltonnen raus und rein bringen). Zusätzlich hast du dein Fahrrad gegen Diebstahl abzusperren bzw. an einen Gegenstand anzuschließen.

Woher ich das weiß:Recherche

wattdennnu2  14.02.2025, 21:26
Sind Gegenstände ohne Gewalteinwirkung abhanden gekommen zahlt oft keine Versicherung.

Stimmt nicht.

wattdennnu2  15.02.2025, 10:44
@tommgrinn

Lese einfach meine Antwort durch. DAS ist der von dir geforderte Beleg!

tommgrinn  15.02.2025, 13:08
@wattdennnu2

Habe ich nun und sie hat keinen Zusammenhang zu meiner Aussage und enthält auch keine Quelle als Beleg, dass meine Aussage falsch wäre. Ich dagegen habe dir eine Quelle angeboten in der belegt ist was ich geschrieben habe. Ich denke du solltest meine Texte noch einmal genau lesen. Du scheinst da was überlesen oder falsch verstanden zu haben.

wattdennnu2  15.02.2025, 13:10
@tommgrinn

In meiner Antwort geht es um Diebstahl, aber nicht um Einbruchdiebstahl. Das ist der entscheidende Unterschied!

tommgrinn  15.02.2025, 13:12
@wattdennnu2

In deiner Aussage geht es nicht um einfachen Diebstahl, denn der Dieb muss das Schloss "aufbrechen". Die Gewalteinwirkung fand am Schloss statt und kann dort auch nachgewiesen werden. Du bestätigst lediglich indirekt was ich geschrieben habe.

wattdennnu2  15.02.2025, 13:14
@tommgrinn

....es tut mir leid, dass du meine Antwort nicht verstehst. Es ist mir auch vollkommen egal, wenn meine Erklärungen nicht fruchten. Ende der Durchsage.

tommgrinn  15.02.2025, 13:18
@wattdennnu2

Gut, dass du merkst, dass du gerade am Thema vorbei schreibst. Du hast weder meinen Link gelesen und daher weißt du sehr wahrscheinlich auch nicht was mit "einfacher Diebstahl" überhaupt gemeint ist. Ja lassen wir das besser, das wird sonst immer peinlicher.

wattdennnu2  15.02.2025, 16:49
@tommgrinn

Stimmt. Du blamierst dich am laufenden Band. Gut, dass du es einsiehst!

tommgrinn  16.02.2025, 23:14
@wattdennnu2

Na dann sag mir was mit "einfacher Diebstahl" gemeint ist und wie das mit deiner und meiner Antwort in Zusammenhang steht. Ich bin gespannt. 😉

schleudermaxe  14.02.2025, 20:49

Typisch Makler Check, keine Ahnung von der Praxis. Kinderspielzeug wird ja auch ersetzt, wenn es aus der Sandkiste geklaut wird.

tommgrinn  14.02.2025, 21:20
@schleudermaxe

Nur wenn die Sandkiste im eigenen (Vor-) Garten liegt. Nicht auf irgendeinem Spielplatz. Das ist tatsächlich bei jeder Hausrat so. War also kein gutes Beispiel.

Meine täte bezahlen, wenn die Räder in diesem Gemeinschaftsschuppen angeschlossen waren.

Auf dem Grundstück liegendes Kinderspielzeug wird ja auch ersetzt, wenn es wegkommt.

Woher ich das weiß:Recherche