Fahrradlicht?

7 Antworten

Die Lichter müssen seit 2017 nicht mehr fest montiert sein, sie dürfen auch abnehmbar sein und man muss sie tagsüber bei guter Sicht noch nichtmal mitführen. Die muss man sich dann bei z.B. aufkommendem Regen/Nebel/Dämmerung aus dem Nichts herzaubern und ans Fahrrad klicken... oder einfach vom Fahrrad absteigen und dieses schieben. Da es wieder einige nicht glauben werden, hier die Quelle mitsamt entsprechenden Links zur StVO.

Die Reflektoren müssen immer allesamt vorhanden sein.

Ja. Eine Akku-Lampe reicht aber es muss dran sein und funktionieren!

Es muss verkehrssicher sein. Dazu gehören auch Vorder- und Rücklicht.

Ja, es muss vorhanden sein - aber nicht eingeschaltet sein.

Jap, Beleuchtung ist pflicht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernter Zweiradmechatroniker