Fahrradanhänger?

5 Antworten

Über die Maximalgröße brauchst du dir keine Gedanken machen. Am meisten beschränkt das Gewicht das Hängers, vor allem, wenn der ungebremst ist. Dann sollte man (bei 60kg Eigenkörpergewicht) höchstens 50kg anhängen, weil man sonst nicht mehr vernünftig bremsen kann und womöglich vom Hänger irgendwo hin geschoben wird, wo man gar nicht hin wollte.

Unterschiede gibt es bei der Platzierung der Kupplung zum Hänger. Die alte, einfache Variante greift an der Sattelstützenklemmung an, viele modernere Hänger an der Hinterradachse. Das macht sich vor allem bemerkbar, wenn man etwas flotter Kurven fahren möchte.

Bei Anhängern gibt es zwei grundverschieden Versionen. Zum einen Zweirädige, die sind die " Norm" . Vorteil: bei guter Lastverteilung merkst du den Anhänger nur beim anfahren und bremsen. Nachteil: diese können kippen, wenn man zu schnell in eine Kurve fährt.

Die zweite Variante sind Nachläufer. Da gibt es nur ein zusätzliches Rad, was deutlich effektiver ist. Nachteil hier: die Hälfte der Last liegt auf der Deichsel, die beidseitig am Hinterrad eingehangen wird. Damit liegt die Hälfte der Last auf deinem Hinterrad... Das macht die Lenkung etwas schwammig, wenn der Anhänger voll bis zu Belastungsgrenze beladen wird. Andererseits: solch ein Anhänger kann nicht kippen, so lang dieser am Rad angekoppelt ist.

Ich selbst nutze die 2. Variante. Zum Einkaufen: kein Problem. Bei Langstreckenfahrten ist der Vorteil: wo ich mit der Schulter durchkomme, das schafft auch der Anhänger..

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre nur noch Rad 6000km Jahresleistung

Hi, ich kann mir nicht vorstellen, dass es vorgeschriebene Maßr dafür gibt. Solange es nicht ausartet sollte es wohl gehen.

Ich persönlich finde es cool, wenn jemand seine Einkäufe auf diese Weise transportiert.

Du kannst dir auch rein theoretisch die elektronischen Lastenräder anschauen, wäre dann aber halt ein ganzes neues Rad und nicht nur ein Anhänger

RobertLiebling  12.12.2023, 21:04

Natürlich gibt es in der StVZO auch dafür vorgeschriebene Maße. Die dürften nur in der Praxis äußerst selten ausgereizt werden.

Abmessungen lt. § 32 StVZO Abs. 1–4:

  • Breite allgemein: 2,55 m
  • Höhe: 4 m
  • Länge allgemein: 12 m
  • Fahrrad und Anhänger zusammen: 18,75 m
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Hundeanhänger kriegt man auf Kleinanzeigen für wenig Geld. 10-50€. Die kann man dann auch zumachen, etc. Gibt natürlich auch welche für 500€+, die einfach überspringen.

Gesetzliche Bestimmungen gibts dafür nicht.

Im großen und ganzen sind die eigentlich alle ziemlich ähnlich..

Ich würde mir überhaupt keine Gedanken über irgendjemanden machen der mit einem Fahrradanhänger fährt. Weder positiv, noch negativ.

Ich hab dafür einen ausgedienten Kinderanhänger. Der hat eine Alu-Wanne und eine Kunststoffplane.

Einfach die Sitze ausgebaut und ich hatte meinen Kofferraum.

Der wurde auch schon mal für Familienurlaub genutzt als ich das komplette Gepäck inkl. Zelt, Isomatten und Schlafsäcke darin verstaut habe.