Fahrrad von der Polizei sicher gestellt?
Guten Tag
Mein E Bike wurde von der Polizei sicher gestellt und dem Fundbüro übergeben.
Zur herausgabe benötigt das Fundbüro die Fahrad - gestell - Nr.
diese hatte ich aber noch nicht - da der Kauf gerade erst von statten ging - abfotografiert oder abgeschrieben - und auch der Verkäufer war da sehr nachlässig - er hat sie auch nicht.
Was kann man nun tun .
Danke für Eure Hilfe
3 Antworten
Ein Verkaeufer ist gesetzlich verpflichtet, genau Buch ueber seine Fahrraeder und deren Nummern zu fuehren. Tut er das nicht, ist davon auszugehen, geklaute Fahrraeder zu verkaufen.
War es ein Privatkauf, muss der Verkaeufer sich an den Haendler wenden. Tut er das nicht, ist davon auszugehen, dass er dir ein geklautes Fahrrad verkauft hat.
Ich denke, du hast mit einer Anzeige des Diebstahls zu rechnen. Sieht besser fuer dich aus, wenn du nachweisen kannst, aus Unwissenheit geklaute Ware gekauft zu haben, in dem du zB den Haendler bzw Verkaeufer bei der Polizei anzeigst.
Das ist die einzige Chance, moeglichst sauber aus der Sache raus zu kommen.
Und in einer Zivilklage kannst vom Dieb den Kaufbetrag zurueck erzwingen.
Alles nicht ganz billig, aber besser als Vorbestraft zu werden ist das allemal.
Wenn der Verkäufer keine Papiere vom Hersteller hat, wo die Rahmennummer drin steht, solltest du vielleicht mal darüber nachdenken ihn wegen Helerei anzuzeigen.
Tja, wenn du keinen Eigentumsnachweis hast, wird es schwierig, das Fahrrad zu bekommen.
Wenn du das Rad jemand abgekauft hast, dann soll sich der ehemalige Besitzer an seinen Fahrradhändler wenden.
Die werden ja dann wohl noch irgendwelche Unterlagen haben.
Wenn das auch nichts bringt, dann wird das Rad wohl im Besitz des Fundbüros bleiben, und es wird dann irgendwann versteigert.