Fahrgastrechte bei Linienbusausfall?
Hallo,
gestern wollte ich mit zwei Personen einen Linienbus zwischen Lüchow und Uelzen benutzen. Fahrplanauskunft und Ticketkauf wiesen einen Preis von 31,-€ aus (hier wird automatisch das Niedersachsenticket als günstigster Fahrpreis angeboten). Für das Niedersachsenticket besteht kein Umtausch oder Erstattung.
Leid fiel der Busverkehr wegen Glatteis vormittags im Landkreis aus , aber ich wollte ja erst 14:04 zusteigen. Die Regionalbusse fuhren schon wieder. Nur hatte dieser Betreiber im mir völlig unübersichtlichen Verkehrsverbund (VNN, RBB, LSE, VBN, DB) entschieden den ganzen Tag nicht zu fahren. Eine Weiterleitung von der Fahrplanauskunft zu diesem Betreiber (VNN)fand online nicht statt. Auf dem Fahrplan wurden LSE und RBB als Fahrdienstleister genannt. Ich stand also über 40 Minuten an der Haltestelle bis ich mir ein Taxi gerufen habe.
Meine Frage: Kann ich mir die 31€ für die entfallene Teilstrecke Bus oder sogar die Taxifahrt erstatten lassen?
Hilft mir das Fahrgastrecht bei einem solchen Fall irgendwie weiter? Ich wollte ja schon angepasst an die Verkehrssituation fahren, und bin irgendwie Opfer der Informationspolitik in dem Betreiberjungel geworden. Bisher wurde mir da keine Kulanz entgegen gebracht. :-(
Viele Grüße aus dem Norden
2 Antworten
Das war höhere Gewalt, da gibt es in der Regel so oder so nichts.
Schau einfach in die Bedingungen des Niedersachsen-Tarifs: https://niedersachsenticket.de/fileadmin/user_upload/Niedersachsentarif_Befoerderungsbedingungen_11.12.2022.pdf
Kurz gesagt vergiss es
wenn du sehr viel Glück hast (und eher bei der Bahn) dann kriegste vllt 5 euro zurück
das wars auch.