Fachabitur, Rechtswissenschaften studieren, danach auf eine Uni wechseln und Anwalt werden?
abend zsm
ist es möglich das ich nächtses Jahr mit meinem Fachabitur in Wirtschaft und Verwatung auf eine FH gehe und 2 Jahre Rechtswissenschaften Studiere? Mein Ziel ist es aber Anwalt zu werden, kann ich somit nach 2 Jahren auf eine Uni wechseln und weiter machen? (Auch nur mit fachabi)?
Wohne in NRW
mfg ANDi
8 Antworten
Hallo KempAndr,
wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, müsstest Du neben dem Fachabitur noch eine abgeschlossene Berufsausbildung (mind. zwei Jahre) oder eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit vorweisen können, um die FOS 13 zu besuchen. Dann könntest Du die fachgebundene (bei einer Fremdsprache) oder die allgemeine (bei zwei Fremdsprchen) Hochschulreife bekommen und direkt an einer Universität studieren. Voraussetzung ist Dein passender Notendurchschnitt, falls es ein zulassungsbeschränkter Studiengang ist.
Mit einer Fachhochschulreife kannst Du aber auch in Hessen an jeder Universität studieren.
http://www.recht.uni-giessen.de/wps/fb01/home/fb01
Ansonsten kannst Du natürlich auch mit der Fachhochschulreife an jeder Fachhochschule grundsätzlich alle dort angebotenen Studiengänge belegen.
Ein abgeschlossener Bachelorstudiengang berechtigt auch zum Studium an einer Universität.
Eine der Möglichkeiten ist ein Studium der Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Law. Danach könntest Du an eine Uni wechseln und dort weiter studieren.
Du kannst aber auch eine passende Ausbildung vorlagern. Vielleicht RA-Fachangestellte/r. Das ist praktisch, wenn Du noch Wartezeit ansammeln musst.
Du könntest mit Deinem Fachabitur auch eine Laufbahn im öffentlichen Dienst einschlagen. Das wäre dann eine Ausbildung in der Behörde und ein Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft und Verwaltung - z.B. Fachrichtung Verwaltungsrecht (Bachelor of Law - früher Dipl. Verwaltungswirt)
Die FH Gelsenkirchen und die Hochschule Niederrhein bieten für Dich passende Studiengänge an. Das sind die einzigen in NRW. Bundesweit gibt es aber noch mehr.
Schau mal hier:
Die FH-Studiengänge sind normalerweise nicht "Rechtswissenschaften" sondern angewandte Studiengänge, die sich von vornherein auf Wirtschafts- oder Verwaltungsrecht spezialisieren. Sie sind sicherlich interessant und mögen auch interessante Perspektiven in der Wirtschaft bieten.
Im öffentlichen Dienst gelten sie samt und sonders als Eingang in den gehobenen Dienst - der höhere Dienst ist nach wie vor den Volljuristen vorbehalten!
Und das größte Problem ist, dass man mit einem FH-Studium NIEMALS als Anwalt tätig werden kann - das geht nach wie vor ausschließlich für Jura-Absolventen der Unis.
Hallo Lilli:
In Deinem Link
http://www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung/zulassungsvoraussetzungen/fachhochschulreife
steht:
Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule oder zu einem Studium in einem Bachelor-Studiengang an einer hessischen Universität.
Und ich denke, da steckt der Teufel im Detail, den die Juristen haben weitestgehend noch nicht auf die Bologna-Abschlüsse umgestellt. Gruß Martin
Stimmt, ich hatte übersehen, dass an der JLU die Rechtswissenschaften noch gar nicht auf Bachelor/Master umgestellt sind. Also scheidet dieser Weg auch an dieser Uni aus. Von daher ist es gut, dass Du darauf hingewiesen hast. Allerdings dürfte der Weg dorthin dennoch möglich sein, weil ein abeschlossenes Bachelorstudium auch die Aufnahme eines universitären Studiums erlaubt.
Zitat:"Und das größte Problem ist, dass man mit einem FH-Studium NIEMALS als Anwalt tätig werden kann - das geht nach wie vor ausschließlich für Jura-Absolventen der Unis"Zitat Ende
NIEMAND (auch ich nicht!!!) hat behauptet, dass man mit einem Bachelorabschluss Anwalt werden kann.
Das wird aber mit dem Master of Law möglich sein. Und hierfür ist der Bacherlorabschluss Voraussetzung. Egal ob auf Uni oder FH erworben!
Hast Du die Entwicklung des Bologna-Prozesses nicht mitbekommen?
Gut, dass auch noch andere Leute interessante Links reinstellen. Hier mal ein Auszug von
"Den LL.B. kann man bereits nach 6 Semestern erlangen, hat damit aber noch nicht die Möglichkeit, einen juristischen Beruf, wie zum Beispiel Richter, Staatsanwalt oder Anwalt, auszuüben. Dafür ist der Abschluss Master of Laws (LL.M.) zwingend erforderlich, der dann den Zugang zum höheren Dienst ermöglicht."
"Die Abkürzung LL. M. steht für den Master of Laws und meint wörtlich den Legum Magister – wobei das doppelte ‚L‘ auf einen Plural hinweisen soll. Also: ‚Meister der Rechte‘. Dieser Titel "Master of Laws" kann nach einem zwei-jährigen Studium der Rechtswissenschaften erworben werden, dass an einen entsprechenden Bachelor of Laws angeknüpft wird. Dabei handelt es sich in der Regel um konsekutive Masterprogramme, die in Deutschland verpflichtend sind, insofern man eine Anstellung als Anwalt, Staatsanwalt oder Richter in einer Laufbahn im höheren Dienst anstrebt."
Quelle: wie oben
Doch, diese Entwicklung des Bologna-Prozesses ist mir sehr wohl bekannt.
Ich weiß nicht genau, ob man heutzutage mit einem LL.M. eine Anwaltszulassung oder den Einstieg in den öffentlichen Dienst bekommt; ich denke aber nicht. Nach allem was ich gelesen habe braucht man hierfür nach wie vor die juristischen Staatsexamina.
Und dann hat wieder das Problem, dass mit einem LL.B. nicht irgendwie quer in das Studium auf das Staatsexamen wird einsteigen können. Ganz im Gegenteil, denn dann wird man in das Jurastudium mit Abschluss Staatsexamen ganz "unten" wieder einsteigen müssen. Gruß Martin
Wieso? Der Fragesteller hat immerhin die Frage nach dem Anwaltsberuf gestellt.
Es ist in der Tat in Deutschland so, dass sich die Deutschen noch dagegen streuben, den Bolognaprozess auch in den Rechtswissenschaften konsequent umzusetzen. Aber lange wird der Widerstand nicht durchzusetzen sein. Es gibt keine rechtliche Grundlage mehr, den LL.M gegenüber dem staatsexaminierten Volljuristen zu benachteiligen. Der Wechsel vom LL.B zum LL.M stellt auch nicht "irgendeinen" Quereinstieg dar, sondern ist die reformierte Juristenausbildung.
Um noch einmal auf die ursprünglich gestellte Frage zurückzukommen:
Es ist mein Bestreben, einem Fragesteller die bestmögliche Antwort zu geben, die auf meinen Wissensstand und meinen Erfahrungswerten basiert. Hier gehe ich vom IST-Zustand aus und habe das Endziel im Auge. Der Fragesteller hat Fachabitur für Wirtschaft und Verwaltung und das Endziel Anwalt angegeben. Hier Möglichkeiten aufzuzeigen, das Endziel zu erreichen, finde ich wichtig. Eine grundsätzliche Verneinung als Antwort auf diese Frage ist demnach falsch. Denn es IST möglich! Nur die Wege dorthin sind verschieden.
So sollte es nach Bologna konsequenterweise auch sein. Es sieht aber momentan sehr danach aus, als ob sich auch die anderen Staatsexamensfächer wie Medizin, Phamrmazie etc. recht hartnäckig dagegen sträuben.
Komischerweise kann man (keine Ahnung ab wann das so ist) Rechtswissenschaften auf einer Fachhochschule studieren (Beispiel FH Gelsenkirchen - http://www2.fh-gelsenkirchen.de/FH-Sites/FH-Main/index.php?id=359).
Soweit ich weiß, kannst Du nur nach abgeschlossenem Bachelor auf eine Universität wechseln um deinen Master zu machen. Aber um Klarheit zu verschaffen, würde ich mich zum Beispiel an die oben erwähnte Fachhochschule wenden und dort nachfragen, wie die ganze Prozedur abläuft.
Hoffe Dir und den anderen einbisschen weitergeholfen zu haben ;-)
Gruß Bonsai.
Soviel ich weiß kann man an einer FH nicht Rechtswissenschaften studieren.
Seit dem WS 2014/2015 ist es dank der Novellierung des BbgHG (Brandenburgisches Hoschulgesetz) möglich in Brandenburg mit Fachhochschulreife alle grundständigen Studiengänge zu absolvieren inklusiv alle Studiengänge die mit einem Staatsexamen abschließen. Siehe auch gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 BbgHG in der aktuell gültigen Fassung vom 28.04.2014
klar kannste auf ner FH rechtswissenschaften studieren. aber du musst schon brav zuende studieren und den bacherlor machen. dann kannst auch an die uni wechseln und da weitermachen. aber das ist schwer. mit dem uniabschluss kannste dann auch anwalt werden.
Genau so ist es richtig! Allerdings heißen die FH-Studiengänge nicht Rechtswissenschaften (sondern Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht oder ähnlich).
@Martinmuc!
Diese FH-Studiengänge heißen schon Rechtswissenschaften. Diese sind eher praxisbezogen und beinhalten verschiedene Schwerpunkte, die je nach Fachhochschule verschieden sind (zum Beispiel Wirtschaftrecht usw.)
http://www.recht.uni-giessen.de/wps/fb01/home/fb01/jura