Also zuvörderst muss ich hiermit meinen Unmut kundtun: Derweilen Personen vorgeblich nicht lesen können, sind andere zu ungenau.

  1. Im Bundesland Brandenburg eröffnet die allgemeine Fachhochschulreife ein Zugang zu allen Studiengängen der zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt (vgl. § 9 II Nr. 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz [BbgHG])
  2. Die Universität Potsdam hat durchaus bekannte Professoren; vgl. Prof. Dr. Bauer (öffentliches Recht); Prof. Dr. Jens Petersen (Bürgerliches Recht); Prof. Dr. Wolfgang Mitsch

Du solltest es einfach ausprobieren.

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Also ich bin erschrocken über diese ubiquitär verbreitete Unwissenheit.( Ausnahme Joshua18)

es ist doch sehr bedenklich, sich über etwas zu äußern und sich zuvor nicht über die rechtliche Lage informiert zu haben!

Joshua18 hat Recht! Dies ergibt sich aus § 9 II Nr. 3 BbgHG

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Ja im Bundesland Brandenburg ist die Aufnahme eines Studium der Rechtswissenschaften mit der Fachhochschulreife möglich. (§ 9 II Nr. 3 BbgHG)

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Ich darf die Verfasser auf folgendes hinweisen:

Hochschulsache ist Ländersache! Sofern die Verfasser ihre Ansicht verlautbaren, sollten Sie sich lediglich auf ein bestimmtes Bundesland beziehen!

Im Bundesland Brandenburg ist die Aufnahme eines rechtswissenschaftlichen Studiums mit Abschluss Staatsexamen auch mit Fachhochschulreife möglich!
Dies ergibt sich aus § 9 II Nr. 3 BbgHG

Angeboten wird das Studium an der Universität zu Potsdam und an der Europauniversität Viadrina (Frankfurt an der Oder)

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Das ist einfach ein Irrglaube. Du musst schauen was das Landeshochschulgesetz sagt. In Brandenburg kannst du mit der Fachhochschulreife alles an einer Universität studieren. (§ 9 II Nr. 3 BbgHG)

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An der Universität zu Potsdam kann man Rechtswissenschaften (Abschluss: Staatsexamen) mit der Fachhochschulreife. (§ 9 II Nr. 3 BbgHg)

Dies ist im Bundesland Brandenburg grundsätzlich möglich.

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Also ich bin wirklich entsetzt über die Unwissenheit. Es ist einfach nicht richtig, dass mann für ein Jurastudium nie die Fachhochschulreife ausreicht. Sie sollten sich alle besser informieren. Dies steht auf diversen Seiten. Unter anderen Wikipedia: " Stichwort: Jurist" . Schau einfach an der Universität zu Potsdam unter Hochschulzugangsberechtigung nach.

Im Bundesland Brandenburg kann man mit der Fachhochschulreife Jura an der Universität studieren. ( § 9 Absatz 2 Nummer 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz in der gültigen  Fassung vom 28.04.2014)

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Ich verweise dazu auf § 9 II Nr.3 BbgHG sowie die Seite der Universität Potsdam. Dort ist enumeriert was für ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität vorliegen muss.

https://www.uni-potsdam.de/studium/zugang/vor-bewerbung-immatrikulation/hzb/

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Du kannst mit der Fachhochschulreife zumindest in Brandenburg Rechtswissenschaften studieren. Dies ergibt sich aus § 9 II Nr.3 BbgHG i.d.F. vom 28.04.2014

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Hallo es ist leider Gottess, ein weit verbreiteter Irrglaube. Nun kläre ich dich auf.

Im Bundesland Brandenburg kannst du an der Universität zu Potsdam und an der Viadrina Universität mit der Fachhochschulreife ein Jurastudium mit Abschluss Staatsexamen aufnehmen. Schau einfach unter Uni Potsdam Hochschulzugang nach.

Dies ergibt sich aus § 9 II Nr.3 BbHG i.d.F. von 28.04.2014

Du kannst natürlich mit der Allgemeinen Hochschulreife alles studieren, es ist egal in welchem Zweig du die AHR gemacht hast

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Hallo wenn du Jura studieren willst, dann schreibe dich lieber an der Uni Potsdam oder an der Uni Viadrina in Frankfurt an der Oder ein. Dort ist dies möglich , mit der FH Reife, Rechtswissenschaften zu studieren. Siehe auch § 9 II Nr.3 BbHG i.d.F vom 28.04.2014

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Hallo

dank einer Novellierung des BbHG  kannst du Jura mit der Fachhochschulreife in Brandenburg studieren.

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Schreibe dich an der Universität Potsdam oder an der Uni Viadrina mit der Fachhochschulreife ein. Dank einer Novellierung des BbHG, ist es möglich, uneingeschränkt jeden Studiengang mit der Fachhochschulreife,  aufzunehmen.

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Wenn du Jura studieren willst, ist die AHR nicht möglich. Denn du kannst in Brandenburg mit der Fachhochschulreife, jeden Studiengang an einer Universität, aufnehmen. Siehe auch § 9 II Nr. 3 BbHG i.d.F 28.04.2014

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Hallo,

du kannst dank der Novellierung des BbHG ( Brandenburgisches Hochschulgesetz) i.d.F von 28.4.2014 mit der Fachhochschulreife jedes Studium im Land Brandenburg aufnehmen.

Dies ergibt sich aus § 9 II Nr.3 BbHG.

Du kannst folglich mit der Fachhochschulreife ein Studium, der
Rechtswissenschaften mit Abschluss Staatesexamen, an der Universität
Potsdam und an der Universität Viadrina aufnehmen.  

Schau einfach mal auf der Seite der Universität Potsdam unter Hochschulzugang nach.

Bei weiteren Fragen stehe ich zur Verfügung.

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Du kannst mit der Fachhochschulreife an der Universität Potsdam und an der Viadrina Universität Jura studieren gemäß § 9 II Nr. 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG). Dies ist Dank der Novelle des BbgHG möglich.

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Ich kann dem nur zustimmen, du kannst in Hessen nur grundständige Studiengänge mit der Fachhochschulreife aufnehmen. Oder gehe doch einfach nach Brandenburg dort wird die FHR mit der AHR gleichgestellt

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