Ich darf die Verfasser auf folgendes hinweisen:

Hochschulsache ist Ländersache! Sofern die Verfasser ihre Ansicht verlautbaren, sollten Sie sich lediglich auf ein bestimmtes Bundesland beziehen!

Im Bundesland Brandenburg ist die Aufnahme eines rechtswissenschaftlichen Studiums mit Abschluss Staatsexamen auch mit Fachhochschulreife möglich!
Dies ergibt sich aus § 9 II Nr. 3 BbgHG

Angeboten wird das Studium an der Universität zu Potsdam und an der Europauniversität Viadrina (Frankfurt an der Oder)

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Du kannst mit der Fachhochschulreife zumindest in Brandenburg Rechtswissenschaften studieren. Dies ergibt sich aus § 9 II Nr.3 BbgHG i.d.F. vom 28.04.2014

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Hallo es ist leider Gottess, ein weit verbreiteter Irrglaube. Nun kläre ich dich auf.

Im Bundesland Brandenburg kannst du an der Universität zu Potsdam und an der Viadrina Universität mit der Fachhochschulreife ein Jurastudium mit Abschluss Staatsexamen aufnehmen. Schau einfach unter Uni Potsdam Hochschulzugang nach.

Dies ergibt sich aus § 9 II Nr.3 BbHG i.d.F. von 28.04.2014

Du kannst natürlich mit der Allgemeinen Hochschulreife alles studieren, es ist egal in welchem Zweig du die AHR gemacht hast

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Bin ich froh das der Doktor in Medizin international nicht gleichgesetzt wird mit dem PhD. Meine Hausarbeit hatte auch so viel Seiten.

es hat ja auch ein Mediziner für seine 7 seitige Dissertation seinen Doktor bekommen. BZW die Uni Münster hat auch einen Doktortitel in Medizin verliehen, wo die Dissertation genau aus 3 Seiten bestand

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Ich stelle mir aber nun die Frage warum kann man in Potsdam Rechtwissenschaften Abschluss: Staatsexamen mit Fachhochschulreife studieren. Dieses ergiebt sich daraus das Hochschulrecht Landesrecht ist Art.72 Abs. 3, 72 Abs. 1 Nr. 23 GG .  Nach der Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetz * ist dies absofort in Brandenburg möglich. Mein bester Freund studiert an der Universität zu Potsdam Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung und hat ebenfalls nur die Fachhochschulreife. Aus diesem Grund liege ich hier richtig. Ich meine auch nicht irgendwelche anderen Studiengänge wie Wirtschaftsrecht oder Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Laws. 

* siehe auch § 9 Abs. 2 Nr. 3 BbgHG i.d.F vom 28.04.2014

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Ich darf euch darauf hinweisen das ihr alle falsch liegt man kann gemäß dem Brandenburgischen Hochschulgesetz mit einer Fachhochschulreife alle studieren diese Erneuerung gibt es seit 2014. Einfach mal nachschauen an der Uni Potsdam.  Siehe auch § 9 ABS 2 NR 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 28.4.2015

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Seit dem WS 2014/2015 ist es dank der Novellierung des BbgHG (Brandenburgisches Hoschulgesetz) möglich in Brandenburg mit Fachhochschulreife alle grundständigen Studiengänge zu absolvieren inklusiv alle Studiengänge die mit einem Staatsexamen abschließen. Siehe auch gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 BbgHG in der aktuell gültigen Fassung vom 28.04.2014

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Seit dem WS 2014/2015 ist es dank der Novellierung des BbgHG (Brandenburgisches Hoschulgesetz) möglich in Brandenburg mit Fachhochschulreife alle grundständigen Studiengänge zu absolvieren inklusiv alle Studiengänge die mit einem Staatsexamen abschließen. Siehe auch gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 BbgHG in der aktuell gültigen Fassung vom 28.04.2014

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Man kann gemäß § 9 Abs 2 Nr. § des Brandenburgischem Hochschulgesetz mit der Fachhochschule alle Studienrichtungen an einer Uni studieren, sofern diese Grundständig sind oder mit dem Staatsexamen abschließen. Dies ist dank der Novellierung des BbgHG möglich vom 28. April 2014

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