Facebook Marketplace?

2 Antworten

So wie ich es sehe, stellt ein Inserat auf Marketplace noch keine Willenserklärung dar. Der Verkäufer ist damit nicht daran gebunden, einen Artikel zum inserierten Preis auch zu verkaufen.

Das eröffnet zumindest in der Theorie die Möglichkeit eines meistbietenden Verkaufs.

Wäre mir neu, ginge dort ein versteigern.