Ex-Freund Schlägt mich in meiner Wohnung, und zeigt mich an, weil ich mich gewehrt habe. Kann er damit durchkommen?

4 Antworten

Zeig ihn an und öffne dich der Polizei ggü. Berichte genau von den Taten und allem drum und dran

Du musst ihn wirklich unbedingt anzeigen!

Wer einmal gewalttätig gegenüber der Frau DIE ER LIEBT ist, bleibt es auch, das verändert sich nicht auch wenn er dir das verspricht etc…

Zeig Ihn an und zeig Fotos von deinen Verletzungen. Dein Kratzen ist wahrscheinlich nichtmal Körperverletzung und selbst wenn, wäre es Notwehr weil du dich verteidigt hast. Wenn er lügen erzählt, musst du das auch erzählen. Wenn du Ihn anzeigst und alles erzählst, hast du gute Chancen, dass man dir glaubt.

bleib Stark, dieser Mann liebt dich nicht! Steh für dich ein und Lass dich auf garkeinen Fall einschüchtern!!! Gegen solche Leute muss man vorgehen, habe leider auch Opfer von Häuslicher Gewalt des Partners in der Familie. Wenn es sein muss erwirke ein Annäherungsverbot gegen ihn. Wenn du jemanden zum reden brauchst, vertrau dich unbedingt deinen Eltern/ Freunden an, die werden dich unterstützen oder schreib mir, ich hör mir auch gerne alles von dir an (auch wenn ich vielleicht nicht so Ahnung von Gericht etc habe, da kennt sich ein Anwalt besser aus.

ganz viel Kraft für dich❤️

Du hast Beweise, er nicht. Dir wird man eher glauben. Und dazu hast du noch immer das Recht die Anzeige durchzuziehen und die wiegt schwerer als das was er behaupten würde. Zusätzlich solltest du ihn wegen Bedrohung anzeigen und wenn er der Polizei oä Mist erzählt, begeht er eine weitere Straftat.

Also, er hat nichts in der Hand und macht dir Angst, damit du das nicht merkst.

frau123456 
Fragesteller
 17.05.2023, 12:41

Polizei hat wohl Bilder von seinen Handgelenken gemacht.

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Loka95  17.05.2023, 12:43
@frau123456

Ja und? War ja Selbstverteidigung und du hast schlimmere Verletzungen.

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Ich hoffe du hast die Verletzungen und Druckmale bei einem Arzt aufnehmen lassen, um vor Gericht das Attest darüber, vorlegen zu können.

Nur Aussage gegen Aussage taugt nicht.