Erweiterter Realschulabschluss nach Ausbildung

1 Antwort

In § 2 Absatz 3 der Verordnung steht genau, mit welchen Berufsausbildungsabschlüssen man einen erweiterten Realschulabschluss erreicht hat (Gleichwertigkeit).

Wenn du also die Bedingungen nach § 2 Absatz erfüllst und eben die nach Satz 2 des Absatz 3 - ja, dann hast du bereits den erweiterten Realschulabschluss durch deine erste Ausbildung erreicht.

Du musst dir alle Punkte nochmal durchlesen und sie müssen gemeinsam erfüllt sein. Du kannst dich auch beim niederschsischen Bildungsministerium mal erkundigen, wie es aussieht bei dir genau.

Wofür willst du das denn wissen?

apophis 
Fragesteller
 20.04.2015, 16:19

Danke schoneinmal.

Wissen möchte ich das für ein späteres Abitur oder vielleicht Studium, eben um mir diese Möglichkeit offen zu halten.

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