Ersterteilung einer Fahrerlaubnis?
Wenn ich auf dem Formular zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zwei Klassen z.B. A2 und B aufschreibe, bin ich dann verpflichtet diese in der Fahrschule wahr zu nehmen oder kann ich auch dort noch sagen, dass ich eins der beiden nicht mehr ausgestellt bekommen mag?
MfG
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Wenn du Klasse A2 und B beantragt hast, erteilt die Fahrerlaubnisbehörde einen Prüfauftrag für genau diese Klassen an den TÜV. Legst du dann keine entsprechende Ausbildungsbescheinigung vor, findet die Prüfung nicht statt.
Wenn du A2 nicht mehr machen willst, dann teile der Fahrerlaubnisbehörde mit, dass du den Antrag für diese Klasse zurückziehst.