Erst die Politik verleiht Karlsruhe seine Macht?

5 Antworten

Das Verfassungsgericht ist nicht weisungsgebunden an politischen Vorgaengen.

Es hat schon oefter politische Entscheidungen, die mit der heissen Nadel gestrickt wurden, kassiert und Nachbesserung angemahnt.

Das ist die Aufgabe, die es erfuellt. Ob hier Lobbyisten versuchen Einfluss zu nehmen, wuerde ich bezweifeln, somit ist das Grundgesetz im Fokus der Richter und nicht irgendwelche dubiosen Wuensche.

Somit ist deine Frage nicht richtig gestellt, denn die Politik muss sich manchmal, nach dem Verfassungsgericht ausrichten.

Das Bundesverfassungsgericht ist durch das Grundgesetz legitimiert. Das Grundgesetz steht über der Politik (Exekutive), die Politik kann höchstens Einfluss auf Neubesetzungen von Richtern nehmen.

Macht ist ein weitreichender Begriff und lässt sich damit nicht auf solch vereinfachende Weise anwenden. Machtrelationen ermöglichen Herrschaft. Auf Grund der Gewaltenteilung kann man aber nicht von Herrschaft des Gerichts sprechen.

Das Verfassungsgericht ist unabhängig gegenüber der Politik. Die Politik hat das Verfassungsgericht zwar irgendwie mal erschaffen, aber seit dem agiert es unabhängig, nur gebunden an das Grundgesetz, welches wiederum von der Politik umgeschrieben werden könnte. Die hürden dafür sind aber sehr hoch.

Kommt auf das Schulfach an.Kann man je nach Thematik anders argumentieren.