Elektrotechnik Vorschriften?
Hi, ich habe ursprünglich mal Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik gerlent.
Ständig fragen mich Leute kannst du mir dies machen oder kannst du mir das machen. Oft auch Freunde.
Und manchmal wäre ich sogar bereit für Leute die ich mag das kostenlos zu machen.
Aber wie sieht das rechtlich aus ? Was genau darf ich machen ? Ich arbeite ja nicht in einem Installationsbetrieb. Ich arbeite in einer ganz anderen Branche mittlerweile.
Kann mir da jemand mal sagen was genau man als gelernter Elektroniker für Energie & Gebäudetechnik noch machen dürfte und was nicht ?
3 Antworten
Deine Frage ist bei Elektrotechnik besser aufgehoben, hab eine Verschiebung angetriggert.
Such im Internet nach "Elektrofachkraft", "verantwortliche Elektrofachkraft" oder "elektriker firma haftung".
IIRC: Wenn ein Kunde bzw. ein Dritter bei einem Elektro-Unfall stirbt, geht's nicht darum ob jmd. im Knast landet, sondern wer. Und es geht auch immer darum, ob sich die Firmenhaftpflicht rauswinden kann.
Der Chef einer Elektrofirma oder auch wenn es irgendeine andere Firma ist, wo's eigene Haus-Elektriker gibt, braucht eine verantwortliche Elektrofachkraft, wobei er das in Personalunion sein kann, wenn er die Voraussetzungen mitbringt (aber selbst eine EFKffT muss immer auf dem Stand der Dinge sein).
Weil hat er das nicht, hat er die Arschkarte bzw. er muss die verantwortliche Elektrofachkraft auch sorgfältig auswählen usw.
Die verantwortliche Elektrofachkraft muss schauen, dass die EFK(ffT) die sie beaufsichtigt vernünftig arbeiten.
Wenn was passiert, wenn du für Bekannte was machst, bist *du* auf jeden Fall in der Haftung und hast wahrscheinlich keine Versicherung, die sowas abdeckt, weil es das nur für Firmen gibt. Und beim Strafmaß wird der Richter mangels entspr. Gesetze auch schauen, wie gut du dich an den Stand der Technik gehalten hast, bei Elektro die VDE-Vorschriften.
Dazu kommt das Thema Schwarzarbeit.
notting
Wenn Du noch auf dem laufenden bist, dass Du die Arbeiten nach aktuellen VDE (oder entsprechenden Vorschriften in deinem Land) durchführen kannst, spricht nichts dagegen, Änderungen und Arbeiten hinter dem Zähler (außerhalb des gezählten Bereich) durchzuführen. Je nach Änderung musst Du auch Messprotokolle liefern können. Wenn Du das kannst, ist alles gut.
Und wie immer, wer was anpackt, haftet, wenn dadurch ein Schaden entsteht... Fachfirmen haben dafür Versicherungen. Privat du auch?
Das könnte Dir nur jemand sagen, der selbst etwas davon versteht. Ansonsten würde ich die Handwerkskammer fragen. Sie ist neutral und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.